Regelwerk, Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen

Kriegswaffen-KontrollG
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Erster Abschnitt
Genehmigungsvorschriften

§ 1 Begriffsbestimmung

§ 2 Herstellung und Inverkehrbringen

§ 3 Beförderung innerhalb des Bundesgebietes

§ 4 Beförderung außerhalb des Bundesgebietes

§ 4a Auslandsgeschäfte

§ 5 Befreiungen

§ 6 Versagung der Genehmigung

§ 7 Widerruf der Genehmigung

§ 8 Erteilung und Widerruf der Allgemeinen Genehmigung

§ 9 Entschädigung im Falle des Widerrufs

§ 10 Inhalt und Form der Genehmigung

§ 11 Genehmigungsbehörden

§ 11a Übermittlung von Informationen

Zweiter Abschnitt
Überwachungs- und Ausnahmevorschriften

§ 12 Pflichten im Verkehr mit Kriegswaffen

§ 12a Besondere Meldepflichten

§ 13 Sicherstellung und Einziehung

§ 13a Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen

§ 14 Überwachungsbehörden

§ 15 Bundeswehr und andere Organe

Dritter Abschnitt
Besondere Vorschriften für Atomwaffen

§ 16 Nukleare Aufgaben im Nordatlantischen Bündnis

§ 17 Verbot von Atomwaffen

Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften für biologische und chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition

§ 18 Verbot von biologischen und chemischen Waffen

§ 18a Verbot von Antipersonenminen und Streumunition

Fuenfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 19 Strafvorschriften gegen Atomwaffen

§ 20 Strafvorschriften gegen biologische und chemische Waffen

§ 20a Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition

§ 21 Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes

§ 22 Ausnahmen

§ 22a Sonstige Strafvorschriften

§ 22b Verletzung von Ordnungsvorschriften

§ 23 Verwaltungsbehörden

§ 24 Einziehung

§ 25 (weggefallen)

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 26 Vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilte Genehmigungen

§ 26a Anzeige der Ausübung der tatsächlichen Gewalt

§ 26b Übergangsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet

§ 27 Zwischenstaatliche Verträge

§ 28 Gebühren

§ 29 (Inkrafttreten)

Anlage Kriegswaffenliste

Teil a
Kriegswaffen, auf deren Herstellung die Bundesrepublik Deutschland verzichtet hat

I. Atomwaffen

II. Biologische Waffen

III. Chemische Waffen

Teil B
Sonstige Kriegswaffen

I Flugkörper

II. Kampfflugzeuge und -hubschrauber

III. Kriegsschiffe und schwimmende Unterstützungsfahrzeuge

IV Kampffahrzeuge

V Rohrwaffen

VI. Leichte Panzerabwehrwaffen, Flammenwerfer, Minenleg- und Minenwurfsysteme

VII. Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige Munition

VIII Sonstige Munition

IX Sonstige wesentliche Bestandteile

X Dispenser

XI