Regelwerk, Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen

(CWUE)
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Präambel
Artikel I Allgemeine Verpflichtungen
Artikel II Begriffsbestimmungen und Kriterien
Artikel III Meldungen
Artikel IV Chemische Waffen
Artikel V Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen
Artikel VI Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten
Artikel VII Innerstaatliche Durchführungsmaßnahmen
Allgemeine Verpflichtungen
Beziehungen zwischen dem Vertragsstaat und der Organisation
Artikel VIII Die Organisation
A. Allgemeine Bestimmungen
B. Die Konferenz der Vertragsstaaten
Zusammensetzung, Verfahren und Beschlußfassung
Befugnisse und Aufgaben
C. Der Exekutivrat
Zusammensetzung, Verfahren und Beschlußfassung
Befugnisse und Aufgaben
D. Das Technische Sekretariat
E. Vorrechte und Immunitäten
Artikel IX Konsultationen, Zusammenarbeit und Tatsachenfeststellung
Verfahren bei einem Ersuchen um Klarstellung
Verfahren bei Verdachtsinspektionen
Artikel X Hilfeleistung und Schutz gegen chemische Waffen
Artikel XI Wirtschaftliche und technologische Entwicklung
Artikel XII Maßnahmen zur Bereinigung einer Lage und zur Gewährleistung der Einhaltung dieses Übereinkommens, einschließlich Sanktionen
Artikel XIII Beziehung zu anderen Internationalen Übereinkünften
Artikel XIV Beilegung von Streitigkeiten
Artikel XV Änderungen
Artikel XVI Geltungsdauer und Rücktritt
Artikel XVII Status der Anhänge
Artikel XVIII Unterzeichnung
Artikel XIX Ratifikation
Artikel XX Beitritt
Artikel XXI Inkrafttreten
Artikel XXII Vorbehalte
Artikel XXIII Verwahrer
Artikel XXIV Verbindliche Wortlaute
Anhang 1 Anhang über Chemikalien
A. Leitlinien für Chemikalienlisten
Leitlinien für Liste 1
Leitlinien für Liste 2
Leitlinien für Liste 3
B. Chemikalienlisten
Liste 1
A. Toxische Chemikalien:
B. Ausgangsstoffe:
Liste 2
A. Toxische Chemikalien:
Liste 3
A. Toxische Chemikalien:
B. Ausgangsstoffe
Anhang 2 Anhang über die Durchführung und Verifikation ("Verifikationsanhang")
Teil I Begriffsbestimmungen
Teil II Allgemeine Verifikationsregeln
A. Bestellung der Inspektoren und Inspektionsassistenten
B. Vorrechte und Immunitäten
C. Ständige Regelungen
Punkte der Einreise
Regelungen für die Benutzung nicht planmäßig verkehrender Luftfahrzeuge
Verwaltungsregelungen
Zugelassene Ausrüstung
D. Tätigkeiten vor der Inspektion
Notifikation
Besprechung vor der Inspektion
E. Durchführung der Inspektionen
Allgemeine Regeln
Sicherheit
Nachrichtenverkehr
Rechte des Inspektionsteams und des inspizierten Vertragsstaats
Entnahme, Behandlung und Analyse von Proben
Verlängerung der Inspektionsdauer
Abschlußbesprechung
F. Abreise
G. Berichte
H. Anwendung allgemeiner Bestimmungen
Teil III Allgemeine Bestimmungen für Verifikationsmaßnahmen nach den Artikeln IV und V sowie Artikel VI Absatz 3
A. Erstinspektionen und Vereinbarungen über die Einrichtung
B. Ständige Regelungen
C. Tätigkeiten vor der Inspektion
Teil IV (A) Vernichtung chemischer Waffen und Verifikation der Vernichtung nach Artikel IV
A. Meldungen
Chemische Waffen
Meldungen chemischer Waffen nach Artikel III Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii
Meldungen früherer Weitergaben und Entgegennahmen
Vorlage des allgemeinen Plans für die Vernichtung chemischer Waffen
B. Maßnahmen zur Sicherung und zur Vorbereitung der Lagereinrichtung
C. Vernichtung
Grundsätze und Methoden der Vernichtung chemischer Waffen
Reihenfolge der Vernichtung
Änderung der Fristen für die mittelfristige Vernichtung
Verlängerung der Frist für die Beendigung der Vernichtung
Ausführliche Jahrespläne für die Vernichtung
Jahresberichte über die Vernichtung
D. Verifikation
Verifikation der Meldungen chemischer Waffen durch Inspektion vor Ort
Systematische Verifikation der Lagereinrichtungen
Inspektionen und Besichtigungen
Systematische Verifikation der Vernichtung chemischer Waffen
Lagereinrichtungen für chemische Waffen innerhalb von Einrichtungen zur Vernichtung chemischer Waffen
Teil IV (B) Alte chemische Waffen und zurückgelassene chemische Waffen
A. Allgemeines
B. Regelung für alte chemische Waffen
C. Regelung für zurückgelassene chemische Waffen
Teil V Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen und Verifikation der Vernichtung nach Artikel V
A. Meldungen
Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen
Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen nach Artikel III Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii
Meldungen früherer Weitergaben und Entgegennahmen
Vorlage allgemeiner Vernichtungspläne
Vorlage der jährlichen Vernichtungspläne und der Jahresberichte über die Vernichtung
B. Vernichtung
Allgemeine Grundsätze für die Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen
Grundsätze und Methoden der Schließung einer Einrichtung zur Herstellung chemischer Waffen
Technische Instandhaltung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen vor ihrer Vernichtung
Grundsätze und Methoden für die zeitweilige Umstellung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen in Einrichtungen zur Vernichtung chemischer Waffen
Grundsätze und Methoden der Vernichtung einer Einrichtung zur Herstellung chemischer Waffen
Reihenfolge der Vernichtung
Ausführliche Vernichtungspläne
Überprüfung der ausführlichen Pläne
C. Verifikation
Verifikation der Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen durch Inspektion vor Ort
Systematische Verifikation der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen und der Einstellung ihrer Tätigkeiten
Verifikation der Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen
Verifikation der zeitweiligen Umstellung einer Einrichtung zur Herstellung chemischer Waffen in eine Einrichtung zur Vernichtung chemischer Waffen
D. Umstellung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen für nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Zwecke
Verfahren bei einem Ersuchen um Umstellung
Handlungen vor der Beschlußfassung
Voraussetzungen für die Umstellung
Beschlüsse des Exekutivrats und der Konferenz
Ausführliche Umstellungspläne
Überprüfung der ausführlichen Pläne
Teil VI Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI (Liste 1)
A. Allgemeine Bestimmunge
B. Weitergaben
C. Produktion
Allgemeine Grundsätze der Produktion
Einzige Kleinanlage
Sonstige Einrichtungen
D. Meldungen
Einzige Kleinanlage
Sonstige in den Absätzen 10 und 11 bezeichnete Einrichtungen
E. Verifikation
Einzige Kleinanlage
Teil VII Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI (Liste 2)
A. Meldungen
Meldungen zusammengefaßter nationaler Daten
Meldungen von Werken, in denen Chemikalien der Liste 2 produziert, verarbeitet oder verbraucht werden
Meldungen einer früheren Produktion von Chemikalien der Liste 2 zur Verwendung für chemische Waffen
Unterrichtung der Vertragsstaaten
B. Verifikation
Allgemeines
Inspektionsziele
Erstinspektionen
Inspektionen
Inspektionsverfahren
Notifikation der Inspektion
C. Weitergabe an Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind
Teil VIII Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI (Liste 3)
A. Meldungen
Meldungen zusammengefaßter nationaler Daten
Meldungen von Werken, in denen Chemikalien der Liste 3 produziert werden
Meldungen einer früheren Produktion von Chemikalien der Liste 3 zur Verwendung für chemische Waffen
Unterrichtung der Vertragsstaaten
B. Verifikation
Allgemeines
Inspektionsziele
Inspektionsverfahren
Notifikation der Inspektion
C. Weitergabe an Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind
Teil IX Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI
A. Meldungen
Verzeichnis sonstiger Einrichtungen zur Produktion von Chemikalien
Hilfeleistung durch das Technische Sekretariat
Unterrichtung der Vertragsstaaten
B. Verifikation
Allgemeines
Inspektionsziele
Inspektionsverfahren
Notifikation der Inspektion
C. Durchführung und Überprüfung des Abschnitts B
Durchführung
Überprüfung
Teil X Verdachtsinspektionen nach Artikel IX
A. Bestellung und Auswahl der Inspektoren und Inspektionsassistenten
B. Tätigkeiten vor der Inspektion
Notifikation
Einreise in das Hoheitsgebiet des inspizierten Vertragsstaats oder des Gaststaats
Alternative Festlegung einer endgültigen Außengrenze
Verifikation des Standorts
Sicherung des Betriebsgeländes, Überwachung der Ausgänge
Besprechung vor der Inspektion und Inspektionsplan
Tätigkeiten an der Außengrenze
C. Durchführung der Inspektionen
Allgemeine Regeln
Kontrollierter Zugang
Beobachter
Dauer der Inspektion
D. Tätigkeiten nach der Inspektion
Abreise
Berichte
Teil XI Untersuchungen bei behauptetem Einsatz chemischer Waffen
A. Allgemeines
B. Tätigkeiten vor der Inspektion
Antrag auf Untersuchung
Notifikation
Bestimmung des Inspektionsteams
Entsendung des Inspektionsteams
Besprechungen
C. Durchführung der Inspektionen
Zugang
Probenahme
Ausdehnung der Inspektionsstätte
Verlängerung der Inspektionsdauer
Befragungen
D. Berichte
Verfahren
Inhalt
E. Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind
Anhang Anhang über den Schutz vertraulicher Informationen ("Vertraulichkeitsanhang")
A. Allgemeine Grundsätze für den Umgang mit vertraulichen Informationen
B. Beschäftigung und Verhalten des Personals des technischen Sekretariats
C. Maßnahmen zum Schutz sicherheftsempfindlicher Einrichtungen und zur Verhinderung der Preisgabe vertraulicher Daten im Verlauf der Verifikationstätigkeiten vor Ort
D. Verfahren bei Verletzungen oder behaupteten Verletzungen der Vertraulichkeit