Saarl. FahrberechtigungsVO
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§ 1 Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
§ 2 Einweisung
§ 3 Prüfung
§ 4 Einweisungs- und Prüfungsbescheinigung
§ 5 Zuständigkeit
§ 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 1 Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
Anlage 2 Einweisung
1. Einweisungsinhalt
2. Umfang
3. Anforderungen an das Einweisungsfahrzeug
Anlage 3 Prüfung für eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
1. Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug
2. Prüfungsstoff
2.1 Grundfahraufgaben:
2.2 Prüfungsfahrt:
3. Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit
4. Bewertung der Prüfung
4.1 Zum Nichtbestehen einer Prüfung führen
4.2 Vorzeitige Beendigung der Prüfungsfahrt