Regelwerk Gefahrenabwehr

Saarl. FahrberechtigungsVO
- Inhalt =>

§ 1 Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes

§ 2 Einweisung

§ 3 Prüfung

§ 4 Einweisungs- und Prüfungsbescheinigung

§ 5 Zuständigkeit

§ 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung

§ 7 Inkrafttreten

Anlage 1 Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes 

Anlage 2 Einweisung 

1. Einweisungsinhalt

2. Umfang

3. Anforderungen an das Einweisungsfahrzeug

Anlage 3 Prüfung für eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes

1. Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

2. Prüfungsstoff

2.1 Grundfahraufgaben:

2.2 Prüfungsfahrt:

3. Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit

4. Bewertung der Prüfung

4.1 Zum Nichtbestehen einer Prüfung führen

4.2 Vorzeitige Beendigung der Prüfungsfahrt

4.3