Regelwerk, Gefahrenabwehr

SächsFwVO
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§ 1 Ausrüstung

§ 2 Mindeststärke der Öffentlichen Feuerwehr

§ 3 Durchführung der Ausbildung

§ 4 Anerkennung von Lehrgängen

§ 5 Dienstgrade und Dienstgradabzeichen

§ 6 Erreichen des nächsthöheren Dienstgrades in der Freiwilligen Feuerwehr

§ 7 Dienstkleidung und persönliche Schutzkleidung

§ 8 Alarmierung der öffentlichen Feuerwehr

§ 9 Anforderungen an Werkfeuerwehren

§ 10 Mindeststärke der Werkfeuerwehr

§ 11 Anforderungen an Angehörige einer Werkfeuerwehr

§ 12 Änderung betrieblicher Verhältnisse

§ 13 Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren

§ 14 Verdienstausfall bei ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

§ 15 Fachliche Voraussetzungen für die Durchführung der Brandverhütungsschau

§ 16 Mitwirkung anderer Behörden

§ 17 Kostenerstattung an die Gemeinde

§ 18 Kostenerstattung an den Landkreis

§ 18a Zuweisungen an kreisangehörige Städte und Gemeinden

§ 19 Zuständigkeit

§ 20 Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge

§ 21 Feuerwehrstatistik

Anlage 1
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)
Dienstgrade und Dienstabzeichen

Anlage 2
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2)
Voraussetzung für die Erreichung des nächsthöheren Dienstgrades

Anlage 3
(zu § 7 Absatz 1)
Beschreibung der Dienstkleidung, persönlichen Schutzkleidung und Funktionsabzeichen

Anlage 4
(zu Anlage 3 Buchstabe y)
Abbildungen Tagesdienstkleidung

Anlage 5
(zu § 20 Absatz 1 und 2)
Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge