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§ 1 Fahrberechtigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht
anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
§ 2 Erteilung der Fahrberechtigung
§ 3 Einweisung
§ 4 Prüfung
§ 5 Zuständigkeit
§ 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 1 Nachweis der Fahrberechtigung
Anlage 2 Einweisung
Anlage 3 Einweisungsbescheinigung
Anlage 4 Praktische Prüfung