Regelwerk, Gefahrenabwehr

NHafenSG Nds
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Erster Teil
Ausführung und Umsetzung von Sicherheitsbestimmungen

Erster Abschnitt
Vorschriften für Hafenanlagen

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Zuständigkeit

§ 4 Betreiber der Hafenanlage

§ 5 Risikobewertung für die Hafenanlage

§ 6 Plan zur Gefahrenabwehr für die Hafenanlage

§ 7 Festlegung der Gefahrenstufen, Gefahrenabwehrmaßnahmen

§ 8 Anerkannte Stellen zur Gefahrenabwehr

§ 9 Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr, Schulung

§ 10 Sicherheitserklärung

§ 11 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

§ 12 Überprüfungsverfahren

§ 13 Zweckbindung, Löschung personenbezogener Daten

§ 14 Verordnungsermächtigung, Anwendung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes

§ 15 Abfertigungsuntersagung, Einlaufverbot, sonstige Maßnahmen

Zweiter Abschnitt
Vorschriften für Häfen

§ 16 Anwendungsbereich

§ 17 Risikobewertung für den Hafen

§ 18 Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen

§ 19 Festlegung der Gefahrenstufen

§ 20 Anerkannte Stelle für Gefahrenabwehr in Häfen

§ 21 Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr im Hafen

§ 22 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

§ 23 Übungen

§ 24 Maßnahmen, Kontrollen

Zweiter Teil
Hafen-, Fähr- und Schifffahrtsangelegenheiten

§ 25 Zuständigkeit für Hafen-, Fähr- und Schifffahrtsangelegenheiten, Gefahrenabwehr

Dritter Teil
Sonstige Regelungen

§ 26 Übertragung von Zuständigkeiten

§ 27 Schifffahrtspolizeiliche Vollzugsaufgaben, Betretensrechte der Polizei

§ 28 Einschränkung von Grundrechten

§ 29