Erster Teil
Gliederung, Mindeststärke und Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
§ 1 Aufbau
§ 2 Taktische Einheiten
§ 3 Mindeststärke
§ 4 Mindestausrüstung
§ 5 Sonderregelung in einer Gemeinde mit Berufsfeuerwehr
§ 6 Befreiungen
Zweiter Teil
Eintritt in den Dienst, Verleihung von Dienstgraden und Übertragung bestimmter Funktionen bei den Freiwilligen Feuerwehren
§ 7 Eintritt in den Dienst, Probezeit
§ 8 Verleihung von Dienstgraden, Übertragung bestimmter Funktionen
§ 9 Zuständigkeit
§ 10 Dienstgrade bei Wechsel der Freiwilligen Feuerwehr
§ 11 Unzulässigkeit von Dienstgraden
§ 12 Kommissarische Wahrnehmung von Funktionen
§ 13 Ausnahmen
Dritter Teil
Dienstkleidung, Dienstgradabzeichen, Funktionsbezeichnungen und persönliche Ausrüstung
Erster Abschnitt
Freiwillige Feuerwehren
§ 14 Persönliche Ausrüstung und Dienstkleidung
§ 15 Abzeichen
Zweiter Abschnitt
Berufsfeuerwehren
§ 16 Dienstgradabzeichen für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte sowie Körperschaftsbeamtinnen und Körperschaftsbeamte im Feuerwehrdienst
Vierter Teil
Schlussvorschriften
§ 17 Übergangsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1)
Typisierung und Mindestausstattung der Feuerwehrfahrzeuge
Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1)
Dienstgrade, Voraussetzungen und Funktionen
Anlage 3 (zu § 14 Abs. 1)
Persönliche Ausrüstung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren
Anlage 4 (zu § 14 Abs. 1)
Dienstkleidung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren
Anlage 5 (zu § 14 Abs. 5)
Dienstkleidung für Mitglieder der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehren
(Jugendfeuerwehr)
Anlage 6 (zu § 15 Abs. 1)
Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr
Anlage 7 (zu § 15 Abs. 2)
Funktionsabzeichen Freiwillige Feuerwehr
Anlage 8 (zu § 15 Abs. 4)
Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen
Anlage 9 (zu § 16)