Regelwerk, Gefahrenabwehr

FwVO
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Erster Teil
Gliederung, Mindeststärke und Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren

§ 1 Aufbau

§ 2 Taktische Einheiten

§ 3 Mindeststärke

§ 4 Mindestausrüstung

§ 5 Sonderregelung in einer Gemeinde mit Berufsfeuerwehr

§ 6 Befreiungen

Zweiter Teil
Eintritt in den Dienst, Verleihung von Dienstgraden und Übertragung bestimmter Funktionen bei den Freiwilligen Feuerwehren

§ 7 Eintritt in den Dienst, Probezeit

§ 8 Verleihung von Dienstgraden, Übertragung bestimmter Funktionen

§ 9 Zuständigkeit

§ 10 Dienstgrade bei Wechsel der Freiwilligen Feuerwehr

§ 11 Unzulässigkeit von Dienstgraden

§ 12 Kommissarische Wahrnehmung von Funktionen

§ 13 Ausnahmen

Dritter Teil
Dienstkleidung, Dienstgradabzeichen, Funktionsbezeichnungen und persönliche Ausrüstung

Erster Abschnitt
Freiwillige Feuerwehren

§ 14 Persönliche Ausrüstung und Dienstkleidung

§ 15 Abzeichen

Zweiter Abschnitt
Berufsfeuerwehren

§ 16 Dienstgradabzeichen für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte sowie Körperschaftsbeamtinnen und Körperschaftsbeamte im Feuerwehrdienst

Vierter Teil
Schlussvorschriften

§ 17 Übergangsvorschriften

§ 18 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1)
Typisierung und Mindestausstattung der Feuerwehrfahrzeuge

Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1)
Dienstgrade, Voraussetzungen und Funktionen

Anlage 3 (zu § 14 Abs. 1)
Persönliche Ausrüstung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren

Anlage 4 (zu § 14 Abs. 1)
Dienstkleidung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren

Anlage 5 (zu § 14 Abs. 5)
Dienstkleidung für Mitglieder der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehren
(Jugendfeuerwehr)

Anlage 6 (zu § 15 Abs. 1)
Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr

Anlage 7 (zu § 15 Abs. 2)
Funktionsabzeichen Freiwillige Feuerwehr

Anlage 8 (zu § 15 Abs. 4)
Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen

Anlage 9 (zu § 16)