Regelwerk Gefahrenabwehr

FahrBVO M-V
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§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ausbildung

§ 3 Prüfung

§ 4 Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung

§ 5 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung

§ 6 Anlagen

§ 7 Inkrafttreten

Anlage 1 Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t

Anlage 2 Ausbildung

1. Ausbildungsinhalt

2. Ausbildungsumfang

3. Anforderungen an das Ausbildungsfahrzeug

Anlage 3 Fahrberechtigungsprüfung für Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t 

1. Prüfungsinhalt

2. Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit

3. Bewertung der Prüfung

4. Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Anlage 4