FahrBVO M-V
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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausbildung
§ 3 Prüfung
§ 4 Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung
§ 5 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
§ 6 Anlagen
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 1 Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
Anlage 2 Ausbildung
1. Ausbildungsinhalt2. Ausbildungsumfang
3. Anforderungen an das Ausbildungsfahrzeug
Anlage 3 Fahrberechtigungsprüfung für Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
1. Prüfungsinhalt2. Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit
3. Bewertung der Prüfung
4. Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug