Regelwerk, Gefahrenabwehr

HmbHafenSG
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Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften zur besonderen Gefahrenabwehr zum Schutz des Hafens und seiner Hafenanlagen
vor terroristischen Anschlägen

§ 4 Anzuwendende Vorschriften

§ 5 Verantwortlichkeiten

§ 6 Risikobewertung für die Hafenanlage

§ 7 Plan und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage

§ 8 Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage

§ 9 Schulungseinrichtung

§ 10 Risikobewertung für den Hafen

§ 11 Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen

§ 12 Personen-, Gepäck- und Frachtkontrolle

§ 13 Übungen

§ 14 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

§ 15 Feststellung der Zuverlässigkeit

§ 16 Datenerhebung

§ 17 Zweckbindung und Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 18 Benachrichtigungs- und Unterrichtungspflichten

§ 19 Nachberichtspflicht und Wiederholungsüberprüfung

§ 20 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten

Teil 3
Vorschriften zur Gewährleistung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs

§ 21 Identitätsfeststellung, Betretungs- und Durchsuchungsrechte

§ 22 Grenzpolizeiliche Meldepflichten

Teil 4
Vorschriften zur Erhöhung der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter

§ 23 Anwendbare Rechtsvorschriften

§ 24 Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter

§ 25 Datenverarbeitung zur Identifizierung von nicht deklarierten gefährlichen Gütern

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 26 Ermächtigung

§ 27 Entsprechende Anwendbarkeit von Vorschriften des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei

§ 28 Ordnungswidrigkeiten

§ 29 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 30 Einschränkung von Grundrechten

§ 31 Fortgeltende Verordnungsermächtigung

§ 32