HafenSiG - BW -
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Zuständigkeit
§ 5 Festlegung der Gefahrenstufen
§ 6 Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 7 Einlaufverbot und Ausweisung aus dem Hafen
§ 8 Beauftragter für die Gefahrenabwehr
§ 9 (aufgehoben)
§ 10 Ausbildung des Beauftragten für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage
Zweiter Teil
Gefahrenabwehr in Hafenanlagen
§ 11 Verantwortlichkeiten
§ 12 Risikobewertung
§ 13 Plan zur Gefahrenabwehr
§ 14 Sicherheitserklärung
Dritter Teil
Gefahrenabwehr in Häfen
§ 15 Festlegung der Hafengrenzen
§ 16 Risikobewertung
§ 17 Plan zur Gefahrenabwehr
§ 18 Übungen
Vierter Teil
Sicherheitsüberprüfungen und datenschutzrechtliche Bestimmungen
§ 19 Erforderlichkeit von Sicherheitsüberprüfungen
§ 20 Anzuwendende Vorschriften
§ 21 Umfang der Sicherheitsüberprüfung
§ 22 Informations- und Nachberichtspflichten der beteiligten Behörden und Stellen
§ 23 Mitwirkungsrecht der zuständigen Behörde
§ 24 Löschung und Sperrung von Daten bei den beteiligten Behörden und Stellen
§ 25 Wiederholungsüberprüfung
Fuenfter Teil
Schlussvorschriften
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
§ 27 Gebührenpflicht
§ 28 Einschränkung von Grundrechten
Anlage 1 (zu §§ 12, 13, 16 und 17) Anforderungen an einen Dritten, der mit der Risikobewertung, deren Fortschreibung und regelmäßigen Überprüfung oder mit der Erstellung, Fortschreibung und Überprüfung eines Plans zur Gefahrenabwehr beauftragt wird
Anlage 2 (zu § 16 Abs. 1) Risikobewertung für den Hafen
Anlage 3 (zu § 17 Abs. 1) Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen