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Regelwerk; Gefahrenabwehr

Waldbranderlass - Gemeinsamer Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Vorbeugung und Abwehr von Waldbränden
- Brandenburg -

Vom 16. Januar 2024
(ABl. Nr. 5 vom 07.02.2024 S. 71)



Archiv 2020

1 Begriffsbestimmungen

1.1 Waldbrandrisikogebiete

Auf Grundlage des Artikels 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 des Rates vom 23. Juli 1992 zum Schutze des Waldes in der Gemeinschaft gegen Brände (ABl. L 217 vom 31 .7 .1992, S. 3) wurde festgelegt, dass die Mitgliedstaaten ihre Waldflächen nach dem Grad des Brandrisikos in Gebiete mit "hohem Waldbrandrisiko", "mittlerem Waldbrandrisiko" und "geringem Waldbrandrisiko" einzustufen haben. Auf Antrag hat die Kommission ein Verzeichnis der nach Waldbrandrisiko eingestuften Gebiete vorgelegt. Danach ist das Land Brandenburg mit Ausnahme des ehemaligen Landkreises Prenzlau als Gebiet mit hohem Risiko eingestuft.

1.2 Waldbrandgefahrenklassen

Zur Kennzeichnung der territorialen Waldbrandgefährdung werden Wälder in die nachfolgend aufgeführten Waldbrandgefahrenklassen eingeteilt:

Für Brandenburg sind nur Gebiete mit sehr hoher Waldbrandgefahr (A1) und Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr (A) ausgewiesen. Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) wird gemäß § 22 Absatz 1 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) für die Waldflächen der Forstämter innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt eine einheitliche Waldbrandgefahrenklasse bestimmt ( Anlage 1).

1.3 Waldbrandgefahrenstufen

Zur Kennzeichnung der aktuellen Waldbrandgefahr wird in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres gemäß § 22 Absatz 2 LWaldG für den jeweiligen Landkreis und die kreisfreien Städte eine Waldbrandgefahrenstufe festgelegt:

Waldbrandgefahrenstufe 1 - sehr geringe Gefahr,

Waldbrandgefahrenstufe 2 - geringe Gefahr,

Waldbrandgefahrenstufe 3 - mittlere Gefahr,

Waldbrandgefahrenstufe 4 - hohe Gefahr und

Waldbrandgefahrenstufe 5 - sehr hohe Gefahr.

Die Waldbrandgefahrenstufen werden auf der Internetseite des MLUK veröffentlicht und täglich aktualisiert.

2 Waldbrandvorbeugung

2.1 Gefahren- und Risikoanalyse

Gemäß der Einstufung der Waldgebiete nach Nummer 1.2 Satz 2 stellen Wälder besondere Gefahrenschwerpunkte auf den Hoheitsgebieten der kommunalen Aufgabenträger gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ( BbgBKG) dar. Diese Gefahrenschwerpunkte sind in den Gefahren- und Risikoanalysen sowie in der dazugehörigen Brandschutzbedarfsplanung zu würdigen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefahren- und Risikoanalyse ist ein Alarm- und Einsatzplan "Waldbrand" durch die Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung und ein "Sonderplan Waldbrand" durch die jeweilige untere Katastrophenschutzbehörde in Zusammenarbeit mit der unteren Forstbehörde und den zuständigen Fachbehörden zu erstellen und fortzuschreiben. Der Alarm- und Einsatzplan ist gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 und § 4 Absatz 2 Nummer 2 BbgBKG abzustimmen.

Die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern zur gemeinsamen Bedarfsplanung ist anzustreben, bestehende Strukturen der Stützpunktfeuerwehren sind zu berücksichtigen.

2.2 Waldbrandeinsatzkarten

Waldbrandeinsatzkarten sind für den Landesbetrieb Forst und die Organisationen der Gefahrenabwehr als digitales Kartenwerk vorzuhalten. Grundlage der Waldbrandeinsatzkarte bilden die aktuell verfügbaren topografischen Karten im Maßstab 1 : 25.000. In den Forstämtern, den Landkreisen und kreisfreien Städten, dem Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung (KKM) und den integrierten Regionalleitstellen für Brand- und Katastrophenschutz sowie des Rettungsdienstes im Land Brandenburg (IRLS) sind zusätzlich analoge Karten mit dem UTM-System ETRS 89 im Maßstab 1 : 25.000 vorzuhalten, die Angaben zur Waldeinteilung, zu dem für den Brand- und Katastrophenschutz dienenden Waldwegenetz und dessen Befahrbarkeit, zu den Löschwasserentnahmestellen und zu den Standorten des Überwachungssystems beinhalten. Nachrichtlich sind die Kampfmittelverdachtsflächen und die geotechnischen Sperrflächen in die Waldbrandeinsatzkarten zu übernehmen. Die Vorhaltung analoger Waldbrandeinsatzkarten in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung (KKM) entfällt mit Bereitstellung der Daten in der Geodateninfrastruktur der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Brandenburg (GDI-BOS BB).

2.3 Waldbrandalarmplan und Waldbrandschutzbeauftragte

Jährlich zum 1. März wird durch die untere Forstbehörde ein Waldbrandalarmplan aktualisiert und den integrierten Regionalleitstellen für Brand- und Katastrophenschutz sowie des Rettungsdienstes im Land Brandenburg (IRLS), den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem MLUK und dem Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) zur Verfügung gestellt. Der Waldbrandalarmplan enthält Angaben zu Verantwortlichkeiten und Erreichbarkeiten.

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