Regelwerk
Außerordentl. Prüfungsmaßnahmen Inhalt =>
1. Arbeitgeber im Sinne von § 2 Abs. 3 BetrSichV
a) Maßgaben für die außerordentliche Prüfung
b) weiterere Maßnahmen
2. sofortige Vollziehung von Ziffer 1
3 Inkrafttreten
Rechtsbehelfsbelehrung