Regelwerk

Außerordentl. Prüfungsmaßnahmen
Inhalt =>

1. Arbeitgeber im Sinne von § 2 Abs. 3 BetrSichV

a) Maßgaben für die außerordentliche Prüfung

b) weiterere Maßnahmen

2. sofortige Vollziehung von Ziffer 1

3 Inkrafttreten

Rechtsbehelfsbelehrung