Regelwerk, Anlagentechnik

GM-AR
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1 Zielsetzung

2 Übersicht der Vorschriften und Regelungen

3 Verfahren zur erstmaligen Bewertung von Messgeräten

3.1 EU-Konformitätsbewertung

3.2 EG-Ersteichung

3.3 Konformitätsbewertung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen

3.4 Erneuertes Messgerät

4 Prüfungen von Messgeräten

4.1 Eichung

4.1.1 Voraussetzungen für die Eichung

4.1.2 Formale und messtechnische Anforderungen

4.1.3 Anforderungen an die Software

4.1.4 Formale Prüfung von Messgeräten

4.1.5 Messtechnische Prüfung von Messgeräten

4.1.6 Berücksichtigung von Prüfergebnissen bei der Eichung

4.1.7 Prüfaufzeichnungen

4.1.8 Kennzeichnung

4.2 Rückgabe

5 Organisation und technische Kompetenz

5.1 Allgemeines

5.2 Personal

5.3 Prüfort

5.4 Umgebungsbedingungen

5.5 Prüfverfahren

5.6 Metrologische Rückführung

5.6.1 Zielstellung und Anwendungsbereich

5.6.2 Begriffe

5.6.3 Grundlegende Anforderungen

5.6.4 Kompetente Stellen

5.6.5 Rückführungsschema

5.6.6 Prüfverfahren

5.6.7 Prüffristen

5.6.8 Prüfort und Umgebungsbedingungen

5.6.9 Messergebnisse und Messunsicherheit

5.6.10 Kennzeichnung und Sicherung

5.6.11 Prüfmittelüberwachung

5.6.12 Aufzeichnungen über Prüfungen von Prüfmitteln

5.7 Eignungsprüfungen und Vergleichsmessungen

6 Staatlich anerkannte Prüfstellen

6.1 Anerkennung

6.2 Eignung der Prüfmittel

6.3 Öffentliche Bestellung

6.4 Aufsicht

6.5 Anforderungen an das QMS bei Prüfstellen

6.6 Widerruf der Anerkennung

6.7 Widerruf der Bestellung

7 Instandsetzer

8 Öffentliche Messgeräte

9 Metrologische Überwachung

9.1 Marktüberwachung

9.2 Verwendungsüberwachung

10 Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

11 Verantwortung der Messgeräteverwender

12 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Anhang A