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Regelwerk, Anlagentechnik

GM-AR
Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen

- Hessen -

Vom 21. August 2017
(StAnz. Nr. 36 vom 04.09.2017 S. 853)
Stand: 22.05.2017



Archiv GM-AR2002

Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) hat am 28.03.2017 der Neufassung der "Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen" (GM-AR) zugestimmt.

Die Neufassung ersetzt die GM-AR vom 15.06.2002.

Die Einführung ab 01.08.2017 obliegt den zuständigen Behörden der Länder entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften. Mit der Einführung tritt die Verwaltungsvorschrift "Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen" (GM-AR) vom 15.06.2002 außer Kraft. Grundlage der GM-AR ist das Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG) vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2722, 2723) und die Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung (Mess- und Eichverordnung - MessEV) vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010, 2011) in der jeweils geltenden Fassung.

Die GM-AR berücksichtigt die Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über nichtselbsttätige Waagen (Waagenrichtlinie - NAWID, Amtsblatt der Europäischen Union L 96/107) und die Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über Messgeräte (Messgeräterichtlinie - MID, Amtsblatt der Europäischen Union L 96/149).

1 Zielsetzung

Diese Verwaltungsvorschrift bildet die Brücke zwischen den für das gesetzliche Messwesen relevanten Gesetzen, Verordnungen, Normen bzw. normativen Dokumenten und den übrigen Verwaltungsvorschriften. Sie konkretisiert Verfahren mit dem Ziel des bundeseinheitlichen Vollzugs und dient als Unterstützung für die Beschäftigten im Mess- und Eichwesen.

2 Übersicht der Vorschriften und Regelungen

Nachfolgend sind die wesentlichen Vorschriften und Regelungen aus dem Bereich des Mess- und Eichwesens aufgeführt.

EG- und EU-Verordnungen:

Hinweis: EU-Verordnungen wirken unmittelbar, d.h. eine nationale Umsetzung in Gesetze und Verordnungen ist nicht erforderlich.

EWG-, EG- und EU-Richtlinien:

Hinweis: EWG-, EG- oder EU-Richtlinien erfordern eine nationale Umsetzung in Gesetze und Verordnungen.

Gesetze:

Verordnungen:

Anerkannte Regeln der Technik:

Die anerkannten Regeln der Technik untersetzen die in Gesetzen bzw. Verordnungen enthaltenen wesentlichen Anforderungen. Zu den anerkannten Regeln der Technik zählen insbesondere

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