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Regelwerk, Anlagentechnik

Bekanntmachung nach § 2 Abs. 5 der Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik
in Hessen (ZÜSV Hessen) vom 19. Dezember 2006 (GVBl. I S. 765)

- Hessen -

Vom 8. Januar 2007
(StAnz. Nr. 4 vom 22.01.2007 S. 182)



Die nach § 17 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes in Hessen tätigen zugelassenen Überwachungsstellen haben nach § 2 Abs. 1 ZÜSV Hessen eine Anlagendatei zu führen, welche mindestens die im Anhang I aufgeführten anlagenspezifischen Daten enthält.

Die Daten der nach § 2 Abs. 4 ZÜSV Hessen zu erstellenden statistischen Erhebung ergeben sich aus Anhang II. Die Anlagen I und II werden nachfolgend nach § 2 Abs. 5 ZÜSV Hessen bekannt gemacht:

.

Anlagespezifische Daten der überwachungsbedürftigen Anlagen nach § 2 Abs. 1 ZÜSV Hessen Anhang I


1. Allgemeine Angaben zu Betreiber und Betriebsort überwachungsbedürftiger Anlagen - Stammdaten

Betreiber

Eigentümeranschrift (Nur, falls abweichend vom Betreiber)

Standort der Anlage (Nur, falls abweichend vom Betreiber)

2. Anlage zum Betrieb an wechselnden Orten, zum Beispiel nach Anhang 5 Nr. 13 Abs. 3 BetrSichV

(In diesem Fall ist keine Anschrift für den Betriebsort erforderlich.)

Betriebsinterne Bezeichnung (sofern vorhanden)

Anlagenstatus:

2.1 Aufzugsanlagen

2.1.1 Grunddaten für alle Aufzugsanlagen

Aufzugsart

Hersteller

Typ

Fabrikationsnummer

Baujahr

Tragfähigkeit (kg)

Geschwindigkeit (m/s)

Förderhöhe/Fahrbahnlänge (m)

2.1.2 Besondere Angaben zu technischen Einrichtungen

Fahrkorbtür vorhanden (Ja/Nein)

Exgeschützte Anlage (Ja/Nein)

2.2 Prüfbericht "Aufzugsanlage"

Zugelassene Überwachungsstelle

Prüfdatum

Festsetzung des Prüfintervalls (Monate)

Art der Prüfung

3. Druckanlagen

3.1.1 Grunddaten für alle Druckanlagen

Art der Anlage

3.2 Prüfbericht "Druckanlage"

Zugelassene Überwachungsstelle

Prüfdatum

Festsetzung des Prüfintervalls (Monate)

Art der Prüfung

4. Druckgeräte

4.1.1 Grunddaten für alle Druckgeräte

Gehört zu einem Anlagenkomplex (Bezeichnung)

Art des Gerätes:

Hersteller

Typ/Bauart

Herstellnummer

Baujahr

Besonderes Druckgerät nach Anhang 5

Ex-Anlage (ja/nein)

Raum zur Lagerung von:

4.1.2 Allgemeine Angaben für alle Druckgeräte

Aufstellung:

Besondere Beanspruchung:

4.1.3 Besondere Angaben für Dampf-/Heißwassererzeuger

4.1.3.1 Gemeinsame Angaben für Dampf-/Heißwassererzeuger

Zulässige Feuerungswärmeleistung (MW)

Heizfläche (m2)

Feuerungsmittel:

4.1.3.2 Dampferzeuger

Zulässige Dampferzeugung (t/h)

zulässige Heißdampftemperatur (°C)

Wasserinhalt bis NW (l)

4.1.3.3 Heißwassererzeuger

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