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Änderungstext
Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Aufgaben der Großen Kreisstadt Stutensee auf das Landratsamt Karlsruhe
- Baden-Württemberg -
Vom 9. Dezember 2025
(GBl. Nr. 130 vom 10.12.2025)
Es wird verordnet aufgrund von
Artikel 1
Änderung der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz
In § 1 Absatz 1a der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz vom 8. April 2003 (GBl. S. 166), die zuletzt durch Verordnung vom 10. Dezember 2024 (GBl. 2024 Nr. 106) geändert worden ist, werden die Wörter "das Gebiet" durch die Wörter "die Gebiete" ersetzt und nach dem Wort "Rheinstetten" die Wörter "und der Großen Kreisstadt Stutensee" eingefügt.
Artikel 2
Änderung der Sprengstoff-Zuständigkeitsverordnung
Die Sprengstoff-Zuständigkeitsverordnung vom 5. Dezember 2025 (GBl. 2025 Nr. 126) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "das Gebiet" durch die Wörter "die Gebiete" ersetzt und nach dem Wort "Rheinstetten" die Wörter "und der Großen Kreisstadt Stutensee" eingefügt.
2. In § 1 Absatz 3 Nummer 3 werden die Wörter "das Gebiet" durch die Wörter "die Gebiete" ersetzt und nach dem Wort "Rheinstetten" die Wörter "und der Großen Kreisstadt Stutensee" eingefügt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
ID 252972
| ENDE |
(Stand: 14.01.2026)
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