Regelwerk; Anlagentechnik

ÜAnlG
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Pflichten der Betreiber

§ 3 Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen

§ 4 Gefährdungsbeurteilung

§ 5 Schutzmaßnahmen

§ 6 Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen

§ 7 Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen

§ 8 Betriebsverbot

Abschnitt 3
Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen

§ 9 Durchführung von Prüfungen

§ 10 Feststellung von Mängeln, Nachprüfung

§ 11 Anlagenkataster

§ 12 Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten

§ 13 Erfahrungsaustausch

§ 14 Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde

Abschnitt 4
Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle

§ 15 Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle

§ 16 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen

§ 17 Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen

Unterabschnitt 2
Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Zulassungsbehörde

§ 18 Einrichtung der Zulassungsbehörde

§ 19 Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen

§ 20 Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen

§ 21 Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen

§ 22 Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen

§ 23 Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen

§ 24 Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde

§ 25 Übermittlungspflichten

Abschnitt 5
Aufsichtsbehörden

§ 26 Zuständigkeit für die Aufsicht

§ 27 Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen

§ 28 Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht

§ 29 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

§ 30 Information der Zulassungsbehörde

Abschnitt 6
Verordnungsermächtigungen, Bußgeld- und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften

§ 31 Verordnungsermächtigungen

§ 32 Bußgeldvorschriften

§ 33 Strafvorschriften

§ 34