Regelwerk, Anlagentechnik, ProdSV
14. ProdSV - DruckgeräteVO
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
§ 4 Konformitätsvermutung
Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 7 Bevollmächtigter des Herstellers
§ 8 Pflichten des Einführers
§ 9 Pflichten des Händlers
§ 10 Einführer oder Händler als Hersteller
§ 11 Angabe der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3
Konformitätsbewertung
§ 12 Einstufung von Druckgeräten
§ 13 Konformitätsbewertungsverfahren
§ 14 Europäische Werkstoffzulassung
§ 15 CE-Kennzeichnung
Abschnitt 4
Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen
§ 16 Anerkannte unabhängige Prüfstellen
§ 17 Betreiberprüfstellen
Abschnitt 5
Notfallverfahren
§ 17a Anwendung der Notfallverfahren
§ 17b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Druckgeräten und Baugruppen
§ 17c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
§ 17d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
§ 17e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
Abschnitt 6
Marktüberwachung
§ 18 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
§ 19 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 20 Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen
§ 21 Formale Nichtkonformität
Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
§ 23 Übergangsvorschriften
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten