Regelwerk, Anlagentechnik, ProdSV

14. ProdSV - DruckgeräteVO
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme

§ 4 Konformitätsvermutung

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 7 Bevollmächtigter des Herstellers

§ 8 Pflichten des Einführers

§ 9 Pflichten des Händlers

§ 10 Einführer oder Händler als Hersteller

§ 11 Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Konformitätsbewertung

§ 12 Einstufung von Druckgeräten

§ 13 Konformitätsbewertungsverfahren

§ 14 Europäische Werkstoffzulassung

§ 15 CE-Kennzeichnung

Abschnitt 4
Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen

§ 16 Anerkannte unabhängige Prüfstellen

§ 17 Betreiberprüfstellen

Abschnitt 5
Notfallverfahren

§ 17a Anwendung der Notfallverfahren

§ 17b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Druckgeräten und Baugruppen

§ 17c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist

§ 17d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen

§ 17e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden

Abschnitt 6
Marktüberwachung

§ 18 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 19 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 20 Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen

§ 21 Formale Nichtkonformität

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 22 Ordnungswidrigkeiten

§ 23 Übergangsvorschriften

§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

EU-Bezug