Regelwerk, Anlagentechnik, ProdSV

AufzugsVO
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Inverkehrbringen und Bereitstellung auf dem Markt

§ 4 Konformitätsvermutung

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 5 Allgemeine Pflichten des Montagebetriebs

§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Montagebetriebs

§ 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 9 Bevollmächtigter des Montagebetriebs, Bevollmächtigter des Herstellers

§ 10 Allgemeine Pflichten des Einführers

§ 11 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers

§ 12 Pflichten des Händlers

§ 13 Einführer oder Händler als Hersteller

§ 14 Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Konformitätsbewertungsverfahren

§ 15 Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge

§ 16 Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Abschnitt 4
Notfallverfahren

§ 16a Anwendung der Notfallverfahren

§ 16b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

§ 16c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist

§ 16d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen

§ 16e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden

Abschnitt 5
Marktüberwachung

§ 17 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 18 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 19 Konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die ein Risiko darstellen

§ 20 Formale Nichtkonformität

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmunge

§ 21 Ordnungswidrigkeiten

§ 22 (aufgehoben)

§ 23 Übergangsvorschriften

§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

EU-Bezug