Regelwerk, Anlagentechnik, ProdSV
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Inverkehrbringen und Bereitstellung auf dem Markt
§ 4 Konformitätsvermutung
Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 5 Allgemeine Pflichten des Montagebetriebs
§ 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Montagebetriebs
§ 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 9 Bevollmächtigter des Montagebetriebs, Bevollmächtigter des Herstellers
§ 10 Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 11 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 12 Pflichten des Händlers
§ 13 Einführer oder Händler als Hersteller
§ 14 Angabe der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3
Konformitätsbewertungsverfahren
§ 15 Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge
§ 16 Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile für Aufzüge
Abschnitt 4
Notfallverfahren
§ 16a Anwendung der Notfallverfahren
§ 16b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
§ 16c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
§ 16d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
§ 16e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
Abschnitt 5
Marktüberwachung
§ 17 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
§ 18 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 19 Konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die ein Risiko darstellen
§ 20 Formale Nichtkonformität
Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmunge
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 (aufgehoben)
§ 23 Übergangsvorschriften
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten