Regelwerk, Anlagentechnik, Chemikalien, Gefahrenabwehr
Leitfaden zur BetrSichV
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Abkürzungen:
1 Anwendungsbereich
2 Detaillierte Anmerkungen zu den Änderungen im Verordnungstext
Abschnitt 1 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zu § 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
Zu § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Zu § 3 Gefährdungsbeurteilung
Zu § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
Zu § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln
Zu § 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Zu § 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
Zu § 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Zu § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
Zu § 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
Zu § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
Abschnitt 3 - Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Zu § 16 Wiederkehrende Prüfung
Zu § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
Zu § 18 Erlaubnispflicht
Abschnitt 4 - Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
Zu § 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
Zu § 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
Zu § 21 Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5 - Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
Zu § 22 Ordnungswidrigkeiten
Zu § 23 Straftaten
Anhang 1 - Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Zu 1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln
Zu 2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten
Zu 3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen
Zu 4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen
Zu 5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen
Anhang 2 - Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Zu Abschnitt 1 Zugelassene Überwachungsstellen
Zu 2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen
Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen
Zu 4. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen
Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen
Zu 1. Anwendungsbereich und Ziel
Zu 2. Begriffsbestimmung
Zu 3. Zur Prüfung befähigte Personen
Zu 4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung
Zu 5. Wiederkehrende Prüfungen
Tabelle - Prüfpflichten für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen)
Zu Abschnitt 4 Druckanlagen
Zu 1. Anwendungsbereich
Zu 2. Begriffsbestimmungen
Zu 5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen
Zu 6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile
Zu 6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen
Zu 6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen
Zu 6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen
Zu 6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter
Zu 6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen
Zu 6.24 Versuchsautoklaven
Zu 6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel
Zu 6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen
Anhang 3 - Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Zu Abschnitt 1 Krane
Zu Abschnitt 2 Flüssiggasanlagen
Zu 3. Zur Prüfung befähigte Personen
Zu Abschnitt 3 Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
3 Gefahrstoffverordnung
Zu § 2
Zu § 6
Zu § 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen
Zu Anhang 1 Nummer 1 Brand- und Explosionsgefährdungen
Zu 1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen
Zu 1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen
Zu 1.4 Organisatorische Maßnahmen
Zu 1.5 Schutzmaßnahmen für die Lagerung
Zu 1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen
Zu 1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind
Anhang Vergleich mit GHS-VO / CLP-VO 1272/2008: