Regelwerk, Betriebssicherheit, Chemikalien, Gefahrenabwehr
Betriebssicherheitsverordnung
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
§ 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
§ 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
§ 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
§ 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
§ 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
§ 16 Wiederkehrende Prüfung
§ 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
§ 18 Erlaubnispflicht
Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
§ 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 21 Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
§ 23 Straftaten
§ 24 Übergangsvorschriften
Anhänge
Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel |
1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln |
2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten |
3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen |
3.1 Allgemeine Mindestanforderungen |
3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten |
3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern |
3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen |
4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen |
5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen |
Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen |
Abschnitt 1 Zugelassene Überwachungsstellen |
1. Zulassung von Überwachungsstellen |
2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen |
Abschnitt 2 Aufzugsanlagen |
1. Anwendungsbereich und Ziel |
2. Begriffsbestimmungen |
3. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen |
4. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen |
Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen |
1. Anwendungsbereich und Ziel |
2. Begriffsbestimmung |
3. Zur Prüfung befähigte Personen |
4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung |
5. Wiederkehrende Prüfungen |
Abschnitt 4 Druckanlagen |
1. Anwendungsbereich und Ziel |
2. Begriffsbestimmungen |
3. Zur Prüfung befähigte Personen |
4. Prüfungen von Druckanlagen und Anlagenteilen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen |
5. Wiederkehrende Prüfungen von Druckanlagen und Anlagenteilen |
Tabelle 1 Höchstfristen für die wiederkehrenden Prüfungen von Anlagenteilen durch eine zugelassene Überwachungsstelle |
6. Prüfzuständigkeiten |
Tabelle 2 Zuordnung und Prüfungen von beheizten überhitzungsgefährdeten Druckgeräten zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 Grad Celsius nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe b |
Tabelle 3 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 1 |
Tabelle 4 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 2 |
Tabelle 5 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern für nicht überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 1 |
Tabelle 6 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe a und e für nicht überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 2 |
Tabelle 7 Zuordnung und Prüfungen von einfachen Druckbehältern nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe d |
Tabelle 8 Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten (mit den Gefahrenhinweisen H220, H221, H224, H225, H226, H250, H300, H310, H330) |
Tabelle 9: Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten (mit dem Gefahrenhinweis H226, H314) |
Tabelle 10: Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für nicht überhitzte Flüssigkeiten (mit den Gefahrenhinweisen H224, H225, H226, H250, H300, H310, H330) |
Tabelle 11: Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für nicht überhitzte Flüssigkeiten ( H226, H314) |
7. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile |
Tabelle 12 Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile |
7.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen, die ausschließlich aus Rohranordnungen bestehen |
7.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen die mit folgenden Fluiden in geschlossenen Kreisläufen betrieben werden |
7.3 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen sowie Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser mit Wasser- oder Heizmitteltemperaturen von höchstens 120 Grad Celsius |
7.4 Druckanlagen und Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung |
7.5 Rohrleitungen mit Prüfprogramm |
7.6 Flaschen für Atemschutzgeräte für Arbeits- und Rettungszwecke sowie für Tauchgeräte |
7.7 Druckbehälter mit Gaspolstern in Druckflüssigkeitsanlagen (Druckausgleichsbehälter Hydraulikspeicher) |
7.8 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen |
7.9 Schalldämpfer, die in Rohrleitungen eingebaut sind |
7.10 Druckbehälter von Feuerlöschern und Löschmittelbehälter |
7.11 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung |
7.12 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter |
7.13 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter |
7.14 Druckbehälter für Gase oder Gasgemische in flüssiger oder gasförmiger Phase |
7.15 Druckbehälter und daran angeschlossene überwachungsbedürftige Rohrleitungen für kalt verflüssigte Gase oder Gasgemische |
7.16 Rotierende dampfbeheizte Zylinder |
7.17 Steinhärtekessel |
7.18 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas |
7.19 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen mit Wärmeträgerölen |
7.20 Versuchsautoklaven zur Durchführung von Versuchen mit unbekanntem Reaktionsablauf |
7.21 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen |
7.22 Pneumatische Weinpressen (Membranpressen, Schlauchpressen) |
7.23 Plattenwärmetauscher |
7.24 Lagerbehälter für Lebensmittel |
7.25 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen |
7.26 Druckanlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden |
7.27 Ortsfeste Füllanlagen für Gase |
7.28 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen |
7.29 Ortsbewegliche Druckgeräte nach Nr. 2.1 Satz 2 Buchstabe b |
7.30 Druckbehälter mit Einbauten |
Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel |
Abschnitt 1 Krane |
1. Anwendungsbereich und Ziel |
2. Prüfsachverständige |
3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen |
Tabelle 1: Prüffristen und Prüfzuständigkeiten für bestimmte Krane |
Tabelle 2: Prüffristen und Prüfzuständigkeiten für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane |
Abschnitt 2 Flüssiggasanlagen |
1. Anwendungsbereich und Ziel |
2. Begriffsbestimmungen |
3. Zur Prüfung befähigte Personen |
4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen |
Tabelle 1: Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung |
Abschnitt 3 Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik |
1. Anwendungsbereich und Ziel |
2. Prüfsachverständige |
3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen |
Tabelle 1: Prüfzuständigkeiten und Prüffristen |