GM-AR
- Inhalt -
1 Zielsetzung
1.1 Geltungsbereich
1.2 Vollzugsgrundlagen
2 Verfahren zur Bewertung der Konformität von Messgeräten
2.1 Übersicht über die gesetzlich geregelten Verfahren
2.2 EG-Konformitätsbewertung
2.3 EWG-Ersteichung
2.4 Innerstaatliche Eichung
2.5 Innerstaatliche Konformitätsbewertung
3 Prüfung von Messgeräten
3.1 Anforderungen an Messgeräte
3.2 Beschaffenheitsprüfung von Messgeräten
3.3 Messtechnische Prüfung von Messgeräten
3.4 Bestätigung der Erfüllung der Anforderungen
3.5 Voraussetzungen für Prüfungen
3.6 Rückgabe
4 Organisation und technische Kompetenz
4.1 Allgemeines
4.2 Personal
4.3 Prüfort
4.4 Umgebungsbedingungen
4.5 Prüfverfahren
4.6 Prüfmittel
4.7 Bescheinigungen
4.8 Ringversuche und Vergleichsmessungen
5 Anerkennung und Überwachung von Stellen
5.1 Prüfstellen
5.2 Instandsetzer
5.3 Öffentliche Waagen und Wäger
6 Berücksichtigung von Nachweisen dritter Stellen
7 Metrologische Überwachung
7.1 Marktüberwachung
7.2 Überwachung verwendeter Messgeräte
7.3 Auswertung
8 Anforderungen an den Messgerätebesitzer/Messgerätebetreiber
9 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
10 Anhang
10.1 Begriffe und Abkürzungen
10.2 Prüfintervalle der Prüfmittel
10.3 Muster - Rückfragen
Symbolik und allgemeines Muster-Rückführungsschema
Beispiel eines Rückführungsschema
10.4 Stempelzeichen und CE-Kennzeichnung
10.4.1 Prüfmittel
Bild 1: Von den zuständigen Behörden verwendetes Prüfzeichen
Tabelle 1: Ordnungszahlen der zuständigen Behörden
10.4.2 Messgeräte
Tabelle 2: Beispielhafte Kennzeichnung einer nichtselbsttätigen Waage
Tabelle 3: Erläuterung der Zeichen
Tabelle 4: Kennummer der zuständigen Behörden als benannte Stelle
Bild 3: Messgeräte, die den Anforderungen von EWG-Richtlinien genügen und Verfahren nach Abschnitt 2.3 der Verwaltungsvorschrift
unterzogen worden sind, werden folgendermaßen gestempelt
Bild 4: Hauptstempel für die EWG-Ersteichung von Längenmessgeräten , der anstelle des Zeichens entsprechend Bild 3 verwendet werden kann:
Bild 5 und Bild 6: Messgeräte, die von den zuständigen Behörden nach Abschnitt 7.2.1 geprüft worden sind, tragen folgende Kennzeichnung
Bild 7: Hauptstempel für Messgeräte
Bild 8: Hinweismarke (Beispiel), insbesondere für den Messgeräteverwender und die Verbraucher auf der Hauptschauseite des Messgerätes
Bild 9: Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
Beispiele
Bild 10: EG-Bauartzulassung für eine nichtselbsttätige Waage
Bild 11: Bauartzulassung für die innerstaatliche Eichung
Bild 12: EWG-Bauartzulassung für die EWG-Ersteichung oder innerstaatliche Eichung
Bild 13: EWG-Zulassungszeichen für Messgeräte für die keine EWG-Ersteichung vorgeschrieben ist
Stempelzeichen der staatlich anerkannten Prüfstellen
Beispiel:
Bild 14: Stempelzeichen bei der innerstaatlichen Eichung
Bild 15: Stempelzeichen der EWG-Ersteichung
Tabelle 5: Kennbuchstaben der zuständigen Behörde im Stempelzeichen der staatlich anerkannten Prüfstellen und im Instandsetzerkennzeichen
Bild 16: Instandsetzerkennzeichen
Bild 17: Instandsetzerstempelzeichen
Bild 18: Stempelzeichen des öffentlich bestellten Wägers
Anhang
10.6 Formblätter für Prüfstellenanerkennung
10.6.1 Antrag auf Anerkennung einer Prüfstelle
10.6.2 Antrag auf öffentliche Bestellung als Leiter(in)/Stellvertreter(in)
10.6.3 Betriebserlaubnis
Anhang
10.7 Formblätter für Instandsetzer
10.7.1 Antrag
10.7.2 Instandsetzungsbenachrichtigung/Reparaturmeldung