Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörde
§ 3 Antrag
§ 4 Anerkennung als notifizierte Stelle
§ 5 Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle
§ 6 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
§ 7 Verpflichtungen der notifizierten Stelle
§ 8 Meldepflichten der notifizierten Stelle
§ 9 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt 2
Funkanlagen
§ 10 Befugnis der notifizierten Stelle
§ 11 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
Abschnitt 3
Elektromagnetische Verträglichkeit
§ 12 Befugnis der notifizierten Stelle
§ 13 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 14 Widerruf der erteilten Befugnis
§ 15 (aufgehoben)
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor Telekommunikation
Anlage 2 Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor elektromagnetische Verträglichkeit