Regelwerk, Anlagentechnik

AnerkV
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Zuständige Behörde

§ 3 Antrag

§ 4 Anerkennung als notifizierte Stelle

§ 5 Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle

§ 6 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen

§ 7 Verpflichtungen der notifizierten Stelle

§ 8 Meldepflichten der notifizierten Stelle

§ 9 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt 2
Funkanlagen

§ 10 Befugnis der notifizierten Stelle

§ 11 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten

Abschnitt 3
Elektromagnetische Verträglichkeit

§ 12 Befugnis der notifizierten Stelle

§ 13 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 14 Widerruf der erteilten Befugnis

§ 15 (aufgehoben)

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor Telekommunikation

Anlage 2 Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor elektromagnetische Verträglichkeit

Anlage 3