NetzDG-Bußgeldleitlinien
Inhalt =>
A. Grundlagen
I. Begriff und Zweck der NetzDG-Bußgeldleitlinien
II. Geltungsbereich der NetzDG-Bußgeldleitlinien
B. Einleitung des Bußgeldverfahrens
I. Anwendungsbereich nach § 1 Absatz 1 NetzDG
II. Registrierte Nutzer
III. Auslandsgeltung
IV. Persönliche Verantwortlichkeit
1. Normadressaten
2. Übertragung der Pflichten nach § 2 oder § 3 NetzDG durch Beauftragung
V. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte nach § 3 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
1. Berücksichtigungsfähige Beschwerden
2. Systemisches Versagen
VI. Zustellungsbevollmächtigter und empfangsberechtigte Person
1. Zustellungsbevollmächtigter
2. Empfangsberechtigte Person § 5 Absatz 2 NetzDG enthält unterschiedliche Bußgeldtatbestände.
C. Bestimmung des einschlägigen Bußgeldrahmens
I. Juristische Personen
II. Natürliche Personen
III. Fahrlässige Verstöße (§ 17 Absatz 2 OWiG)
D. Bußgeldzumessung gemäß § 17 OWiG
I. Schritt 1 - Ermittlung des Grundbetrags
1. Kategorisierung des sozialen Netzwerkes
2. Kategorisierung der Tatumstände und Tatfolgen
II. Schritt 2 - Anpassung des Grundbetrags
1. Mildernde Anpassungskriterien
2. Erschwerende Anpassungskriterien
III. Schritt 3 - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse
IV. Schritt 4 - Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils
E. Grundbeträge
I. Berichtspflicht
Abbildung 1
Abbildung 2
II. Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
Abbildung 3
Abbildung 4
Abbildung 5
Abbildung 6
III. Kontrolle
1. Überwachung des Umgangs mit Beschwerden Grundbeträge für juristische Personen2. Beseitigung organisatorischer Unzulänglichkeiten
3. Schulungs- und Betreuungsangebote Grundbeträge für juristische Personen
IV. Zustellungsbevollmächtigter und Empfangsberechtigter
1. Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten und eines inländischen Empfangsberechtigten Grundbeträge für juristische PersonenAbbildung 13
Abbildung 14
Abbildung 15
Abbildung 162. Antwortpflicht