Regelwerk, Allgemeines

NetzDG-Bußgeldleitlinien
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A. Grundlagen

I. Begriff und Zweck der NetzDG-Bußgeldleitlinien

II. Geltungsbereich der NetzDG-Bußgeldleitlinien

B. Einleitung des Bußgeldverfahrens

I. Anwendungsbereich nach § 1 Absatz 1 NetzDG

II. Registrierte Nutzer

III. Auslandsgeltung

IV. Persönliche Verantwortlichkeit

1. Normadressaten
2. Übertragung der Pflichten nach § 2 oder § 3 NetzDG durch Beauftragung

V. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte nach § 3 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

1. Berücksichtigungsfähige Beschwerden
2. Systemisches Versagen

VI. Zustellungsbevollmächtigter und empfangsberechtigte Person

1. Zustellungsbevollmächtigter
2. Empfangsberechtigte Person § 5 Absatz 2 NetzDG enthält unterschiedliche Bußgeldtatbestände.

C. Bestimmung des einschlägigen Bußgeldrahmens

I. Juristische Personen

II. Natürliche Personen

III. Fahrlässige Verstöße (§ 17 Absatz 2 OWiG)

D. Bußgeldzumessung gemäß § 17 OWiG

I. Schritt 1 - Ermittlung des Grundbetrags

1. Kategorisierung des sozialen Netzwerkes
2. Kategorisierung der Tatumstände und Tatfolgen

II. Schritt 2 - Anpassung des Grundbetrags

1. Mildernde Anpassungskriterien
2. Erschwerende Anpassungskriterien

III. Schritt 3 - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse

IV. Schritt 4 - Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils

E. Grundbeträge

I. Berichtspflicht

Abbildung 1
Abbildung 2

II. Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

Abbildung 3
Abbildung 4
Abbildung 5
Abbildung 6

III. Kontrolle

1. Überwachung des Umgangs mit Beschwerden Grundbeträge für juristische Personen

Abbildung 7
Abbildung 8

2. Beseitigung organisatorischer Unzulänglichkeiten

Abbildung 9
Abbildung 10

3. Schulungs- und Betreuungsangebote Grundbeträge für juristische Personen

Abbildung 11
Abbildung 12

IV. Zustellungsbevollmächtigter und Empfangsberechtigter

1. Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten und eines inländischen Empfangsberechtigten Grundbeträge für juristische Personen

Abbildung 13
Abbildung 14
Abbildung 15
Abbildung 16

2. Antwortpflicht