Regelwerk Allgemein, Wirtschaft 

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§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

§ 2 Betriebsdaten

§ 3 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden

§ 4 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle an die Bescheinigende Stelle

§ 5 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle zum Zwecke des Informationsaustausches im Rahmen des Rechnungsabschlusses

§ 6 Kontrolle von Erzeugerorganisationen durch die Zahlstellen

§ 7 Löschungsfristen

§ 8 Abweichendes Landesrecht

§ 9 Ermächtigungen

Anlage