Regelwerk Allgemein, Wirtschaft
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Betriebsdaten
§ 3 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle an die Bescheinigende Stelle
§ 5 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle zum Zwecke des Informationsaustausches im Rahmen des Rechnungsabschlusses
§ 6 Kontrolle von Erzeugerorganisationen durch die Zahlstellen
§ 7 Löschungsfristen
§ 8 Abweichendes Landesrecht
§ 9 Ermächtigungen