Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Gegenstand der Prüfung
§ 4 Prüfpflichtiger Zeitraum
§ 5 Umfang der Prüfung und Schwerpunktbildung durch den Prüfer
§ 6 Prüfungszeitraum
§ 7 Unterrichtungspflichten des Prüfers bei Behinderung der Prüfung
§ 8 Aufzeichnungen des Prüfers und ihre Aufbewahrungsdauer
§ 9 Inhalt der Bescheinigung
§ 10 Erstmalige Anwendung