Regelwerk; Allgemeines, Wirtschaft

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Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften für zentrale Register und Kryptowertpapierregister

§ 2 Teilnehmer

§ 3 Dokumentationspflichten; Beaufsichtigung

§ 4 Niederlegung der Emissionsbedingungen gemäß § 5 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

§ 5 Anforderungen an die Einrichtung und die Führung des Registers nach § 7 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

§ 6 Anforderungen an die vorzusehenden Eintragungsarten nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

§ 7 Wesentlicher Inhalt des Rechts und eindeutige Wertpapierkennnummer gemäß § 13 Absatz 1 Nummer 1 oder § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

§ 8 Personenbezogene Registerangaben

§ 9 Wechsel der Begebungsform nach § 6 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

§ 10 Einsichtnahme in das Register gemäß § 10 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

§ 11 Anforderungen an die Identifizierung des Weisungsberechtigten und das Authentifizierungsinstrument nach § 14 Absatz 1 oder § 18 Absatz 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

§ 12 Anforderungen an den angemessenen Zeitraum und die Gültigkeit von Umtragungen nach § 14 Absatz 4 oder § 18 Absatz 4 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

Abschnitt 3
Weitere Vorschriften für registerführende Stellen von Kryptowertpapierregistern gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

§ 13 Dokumentationspflichten für die registerführende Stelle eines Kryptowertpapierregisters

§ 14 Zurverfügungstellung des verwendeten Quellcodes und der Beschreibung des Aufzeichnungssystems

§ 15 Rückgängigmachung von Änderungen des Registerinhalts

§ 16 Anforderungen an kryptografische Verfahren und sonstige Methoden der Transformation von Daten; Überprüfung der Integrität der niedergelegten Emissionsbedingungen

§ 17 Liste der Kryptowertpapiere bei der Bundesanstalt

§ 18 Teilnahme an einem Kryptowertpapierregister; Beschwerde

§ 19 Schnittstellen

§ 20 Dokumentation der Vorkehrungen und Verfahren für die Übertragung des Wertpapierregisters nach § 21 Absatz 2 und § 22 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

§ 21 Dokumentation des Kryptowertpapierregisters

§ 22 Hinweise auf Bußgeldvorschriften des Gesetzes über elektronische Wertpapiere

Abschnitt 4
Schlussbestimmung

§ 23