Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft

DerivateV
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften

§ 3 Liefer- und Zahlungsverpflichtungen; Deckung

§ 4 Interessenkonflikte

Abschnitt 2
Marktrisiko

Unterabschnitt 1
Anwendungsvorschriften für den qualifizierten und den einfachen Ansatz

§ 5 Grundlagen und Abgrenzung

§ 6 Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten

Unterabschnitt 2
Qualifizierter Ansatz

§ 7 Risikobegrenzung

§ 8 Abgrenzung

§ 9 Zugehöriges Vergleichsvermögen

§ 10 Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

§ 11 Quantitative Vorgaben

§ 12 Zu erfassende Risikofaktoren

§ 13 Qualitative Anforderungen; Risikocontrolling

§ 14 Prognosegüte

Unterabschnitt 3
Einfacher Ansatz

§ 15 Risikobegrenzung

§ 16 Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko

§ 17 Unberücksichtigte Derivate

§ 18 Zugehöriges Delta

§ 19 Anerkennung von Absicherungsgeschäften

§ 20 Absicherungen bei Zinsderivaten

§ 21 Wiederanlage von Sicherheiten

§ 22 Ermittlung des Anrechnungsbetrags für strukturierte Investmentvermögen

Abschnitt 3
Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko

Unterabschnitt 1
Emittentenrisiko

§ 23 Grundsatz

§ 24 Anwendung des einfachen Ansatzes

Unterabschnitt 2
Liquiditätsrisiko und Kontrahentenrisiko

§ 25 Abschluss und Bewertung eines OTC-Derivates

§ 26 Kündbarkeit von Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften

§ 27 Anrechnungsbetrag für das Kontrahentenrisiko

Abschnitt 4
Stresstests

§ 28 Allgemeine Vorschriften

§ 29 Qualitative Anforderungen

§ 30 Häufigkeit, Anpassung

§ 31 Dokumentation, Überprüfung

§ 32 Zusätzliche Stresstests im Rahmen der Sicherheitenverwaltung

Abschnitt 5
Strukturierte Produkte mit derivativer Komponente

§ 33 Erwerb strukturierter Produkte

§ 34 Organisation

Abschnitt 6
Besondere Veröffentlichungs- und Meldebestimmungen

§ 35 Angaben im Verkaufsprospekt eines Publikumsinvestmentvermögens

§ 36 Angaben in den wesentlichen Anlegerinformationen

§ 37 Angaben im Jahresbericht

§ 38 Berichte über Derivate

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 39 Anwendbarkeit

§ 40 Übergangsbestimmungen

§ 41