Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

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Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "pharmazeutisch-technische Assistentin" oder "pharmazeutisch-technischer Assistent"

§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3 Rücknahme der Erlaubnis

§ 4 Widerruf der Erlaubnis

§ 5 Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2
Berufsbild und Befugnisse

§ 6 Berufsbild

§ 7 Befugnisse der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten

Abschnitt 3
Ausbildung

§ 8 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 9 Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung

§ 10 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 11 Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 12 Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 13 Anrechnung von Fehlzeiten

§ 14 Staatliche Prüfung

§ 15 Schulische Ausbildung

§ 16 Mindestanforderungen an die Schulen

§ 17 Praktische Ausbildung

Abschnitt 4
Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung

§ 18 Ausbildungsvertrag

§ 19 Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung

§ 20 Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 21 Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung

§ 22 Sachbezüge

§ 23 Probezeit

§ 24 Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 25 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 26 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 27 Nichtigkeit von Vereinbarungen

Abschnitt 5
Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

§ 28 Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 29 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 30 Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 31 Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 32 Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 33 Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 34 Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 35 Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 36 Anpassungsmaßnahmen

§ 37 Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 38 Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 39 Eignungsprüfung

§ 40 Kenntnisprüfung

§ 41 Anpassungslehrgang

Abschnitt 6
Dienstleistungserbringung

§ 42 Dienstleistungserbringung

§ 43 Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 44 Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 45 Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 46 Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 47 Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 48 Pflicht zur erneuten Meldung

§ 49 Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 7
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden

§ 50 Zuständige Behörden

§ 51 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 52 Warnmitteilung

§ 53 Löschung einer Warnmitteilung

§ 54 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 55 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 8
Verordnungsermächtigung

§ 56 Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften

§ 57 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 10
Übergangsvorschriften

§ 58 Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 59 Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 60 Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 61 Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Abschnitt 11
Evaluierung

§ 62