Regelwerk, Allgemein, Berufe

PflBG
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Teil 1
Allgemeiner Teil

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1 Führen der Berufsbezeichnung

§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3 Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2
Vorbehaltene Tätigkeiten

§ 4 Vorbehaltene Tätigkeiten

Teil 2
Berufliche Ausbildung in der Pflege

Abschnitt 1
Ausbildung

§ 5 Ausbildungsziel

§ 6 Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 7 Durchführung der praktischen Ausbildung

§ 8 Träger der praktischen Ausbildung

§ 9 Mindestanforderungen an Pflegeschulen

§ 10 Gesamtverantwortung der Pflegeschule

§ 11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 12 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 13 Anrechnung von Fehlzeiten

§ 14 Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch

§ 15 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs

Abschnitt 2
Ausbildungsverhältnis

§ 16 Ausbildungsvertrag

§ 17 Pflichten der Auszubildenden

§ 18 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung

§ 19 Ausbildungsvergütung

§ 20 Probezeit

§ 21 Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 22 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 23 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 24 Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 25 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts

Abschnitt 3
Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege

§ 26 Grundsätze der Finanzierung

§ 27 Ausbildungskosten

§ 28 Umlageverfahren

§ 29 Ausbildungsbudget, Grundsätze

§ 30 Pauschalbudgets

§ 31 Individualbudgets

§ 32 Höhe des Finanzierungsbedarfs; Verwaltungskosten

§ 33 Aufbringung des Finanzierungsbedarfs; Verordnungsermächtigung

§ 34 Ausgleichszuweisungen

§ 35 Rechnungslegung der zuständigen Stelle

§ 36 Schiedsstelle; Verordnungsermächtigung

Teil 3
Hochschulische Pflegeausbildung

§ 37 Ausbildungsziele

§ 38 Durchführung des Studiums

§ 38a Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung

§ 38b Ausbildungsvertrag zur hochschulischen Pflegeausbildung

§ 39 Abschluss des Studiums, staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung

§ 39a Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung

Teil 4
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse; Zuständigkeiten; Fachkommission; Statistik und Verordnungsermächtigungen; Bußgeldvorschriften

Abschnitt 1
Außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbene Berufsabschlüsse

§ 40 Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen

§ 41 Gleichwertigkeit entsprechender Ausbildungen

§ 42 Erlaubnis bei Vorlage von Nachweisen anderer EWR-Vertragsstaaten

§ 43 Feststellungsbescheid

Abschnitt 2
Erbringen von Dienstleistungen

§ 44 Dienstleistungserbringende Personen

§ 45 Rechte und Pflichten

§ 46 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 47 Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 48 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 2a
Partielle Berufsausübung

§ 48a Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

§ 48b Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung

Abschnitt 3
Aufgaben und Zuständigkeiten

§ 49 Zuständige Behörden

§ 50 Unterrichtungspflichten

§ 51 Vorwarnmechanismus

§ 52 Weitere Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 4
Fachkommission, Beratung, Aufbau unterstützender Angebote und Forschung

§ 53 Fachkommission; Erarbeitung von Rahmenplänen

§ 54 Beratung; Aufbau unterstützender Angebote und Forschung

Abschnitt 5
Statistik und Verordnungsermächtigung

§ 55 Statistik; Verordnungsermächtigung

§ 56 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 57 Bußgeldvorschriften

Teil 5
Besondere Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege

§ 58 Führen der Berufsbezeichnungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege

§ 59 Gemeinsame Vorschriften; Wahlrecht der Auszubildenden

§ 60 Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger; Ausbildungsziel und Durchführung der Ausbildung

§ 61 Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger; Ausbildungsziel und Durchführung der Ausbildung

§ 62 Überprüfung der Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege

Teil 6
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 63 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 64 Fortgeltung der Berufsbezeichnung

§ 64a Anspruch auf die Wahl einer anderen Berufsbezeichnung

§ 65 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen; Bestandsschutz

§ 66 Übergangsvorschriften für begonnene Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz oder dem Altenpflegegesetz

§ 66a Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

§ 66b Übergangsvorschriften und Zahlung einer Vergütung für begonnene hochschulische Pflegeausbildungen nach Teil 3 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung

§ 66c Übergangsvorschrift für begonnene hochschulische Pflegeausbildungen nach Teil 3 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung

§ 66d Überleitung von begonnenen hochschulischen Pflegeausbildungen nach Teil 3 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2023 oder in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung

§ 66e Übergangsvorschrift für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 2 verfügen

§ 67 Kooperationen von Hochschulen und Pflegeschulen

§ 68 Evaluierung

Anlage  (aufgehoben)