Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

Papiertechnologen
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der Abschlussprüfung

§ 7 Inhalt von Teil 1 der Abschlussprüfung

§ 8 Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung

§ 9 Prüfungsbereich "Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung

§ 10 Prüfungsbereich "Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung"

§ 11 Inhalt von Teil 2 der Abschlussprüfung

§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung

§ 13 Prüfungsbereich "Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff"

§ 14 Prüfungsbereich "Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff"

§ 15 Prüfungsbereich "Durchführen einer betrieblichen Aufgabe"

§ 16 Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 18 Mündliche Ergänzungsprüfung in der Abschlussprüfung

§ 19 Übergangsregelung

Anlage Ausbildungsrahmenplan

Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Papiertechnologe/Papiertechnologin

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V