Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
Papiertechnologen
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
§ 7 Inhalt von Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 8 Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 9 Prüfungsbereich "Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung
§ 10 Prüfungsbereich "Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung"
§ 11 Inhalt von Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 13 Prüfungsbereich "Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff"
§ 14 Prüfungsbereich "Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff"
§ 15 Prüfungsbereich "Durchführen einer betrieblichen Aufgabe"
§ 16 Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 18 Mündliche Ergänzungsprüfung in der Abschlussprüfung
§ 19 Übergangsregelung
Anlage Ausbildungsrahmenplan
Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Papiertechnologe/Papiertechnologin
Teil I Vorbemerkungen
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Teil III Didaktische Grundsätze
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen