Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft; Berufe
MusikfachAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten:Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten:
Abschnitt C Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Abschlussprüfung
§ 8 Zusatzqualifikationen
§ 9 Prüfung der Zusatzqualifikationen
§ 10 Nichtanwendung von Vorschriften
§ 11 Inkrafttreten
Ausbildungsrahmenplan
Anlage 1 Sachliche Gliederung
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den PflichtqualifikationseinheitenAbschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Anlage 2: Zeitliche Gliederung
Erstes AusbildungsjahrZweites Ausbildungsjahr
Drittes Ausbildungsjahr
Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Musikfachhändler/Musikfachhändlerin
Teil I Vorbemerkungen
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Teil III Didaktische Grundsätze
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen