Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft; Berufe

ModellBTechAusbV.
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gießerei:

Abschnitt C Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie und Produktion:

Abschnitt D Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anschauung:

Abschnitt E Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung

§ 7 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung

§ 8 Teil 2 der Abschlussprüfung/ Gesellenprüfung in der Fachrichtung Gießerei

§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Gießerei

§ 10 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Karosserie und Produktion

§ 11 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Karosserie und Produktion

§ 12 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Anschauung

§ 13 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Anschauung

§ 14 Mündliche Ergänzungsprüfung

§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan

Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V