Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft; Berufe
ModellBTechAusbV.
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gießerei:
Abschnitt C Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie und Produktion:
Abschnitt D Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anschauung:
Abschnitt E Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 7 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 8 Teil 2 der Abschlussprüfung/ Gesellenprüfung in der Fachrichtung Gießerei
§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Gießerei
§ 10 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Karosserie und Produktion
§ 11 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Karosserie und Produktion
§ 12 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Anschauung
§ 13 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Anschauung
§ 14 Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan
Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin
Teil I Vorbemerkungen
Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Teil III Didaktische Grundsätze
Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen