Regelwerk, Allgemein Wirtschaft; Berufe
( Mediengest. Digital/Print)
Inhalt =>
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Beratung und Planung
§ 8 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
§ 9 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Gestaltung und Technik
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print
Abschnitt A: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Beratung und Planung
Abschnitt C: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
Abschnitt D: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gestaltung und Technik
Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste I
Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste II