Regelwerk, Allgemein Wirtschaft; Berufe

( Mediengest. Digital/Print)
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Zwischenprüfung

§ 7 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Beratung und Planung

§ 8 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung

§ 9 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Gestaltung und Technik

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print

Abschnitt A: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Beratung und Planung

Abschnitt C: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung

Abschnitt D: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gestaltung und Technik

Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste I

Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste II

Wahlqualifikationseinheiten