Regelwerk, Allgemein Wirtschaft; Berufe

MaßschuhmAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Gesellenprüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte

Unterabschnitt 2
Teil 1 der Gesellenprüfung

§ 7 Inhalt von Teil 1

§ 8 Prüfungsbereiche von Teil 1

§ 9 Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen

§ 10 Prüfungsbereich Schuhreparatur

Unterabschnitt 3
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe

§ 11 Inhalt von Teil 2

§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 13 Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen

§ 14 Prüfungsbereich Schuhtechnik

§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Unterabschnitt 4
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau

§ 17 Inhalt von Teil 2

§ 18 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 19 Prüfungsbereich Herstellen von Schäften

§ 20 Prüfungsbereich Schuhtechnik

§ 21 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung

§ 23 Anrechnung von Ausbildungszeiten

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 24 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 3 Absatz 1)

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maßschuhe

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schaftbau

Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten