Regelwerk, Allgemein Wirtschaft; Berufe
MaßschuhmAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
Unterabschnitt 2
Teil 1 der Gesellenprüfung
§ 7 Inhalt von Teil 1
§ 8 Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 9 Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen
§ 10 Prüfungsbereich Schuhreparatur
Unterabschnitt 3
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe
§ 11 Inhalt von Teil 2
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13 Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen
§ 14 Prüfungsbereich Schuhtechnik
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Unterabschnitt 4
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau
§ 17 Inhalt von Teil 2
§ 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 19 Prüfungsbereich Herstellen von Schäften
§ 20 Prüfungsbereich Schuhtechnik
§ 21 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung
§ 23 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 24 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage
(zu § 3 Absatz 1)
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenAbschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maßschuhe
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schaftbau
Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten