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Abschnitt I
Allgemeines; Anerkennung und Anrechnung von Leistungen
§ 1 Anwendungsbereich, Dauer und Ziel der Ausbildung
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Anerkennung von Hochschuldiplomen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 4 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abschnitt II
Allgemeine Prüfungsvorschriften
§ 5 Auswahlverfahren
§ 6 Berufspraktische Ausbildung
§ 7 Prüfungsausschuss und Organisation
§ 8 Zulassung zur Prüfung
§ 9 Staatsprüfung
§ 10 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung und Gewichtung der Noten
§ 11 Zeugnis, Befähigungsnachweis, Akteneinsicht
Abschnitt III
Wiederholung, Nichtbestehen, Täuschung
§ 12 Wiederholung der Prüfungen
§ 13 Nichtbestehen, Rücktritt, Nachteilsausgleich
§ 14 Täuschung, unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
Abschnitt IV
Schlussbestimmungen
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte der universitären Prüfungen
(zu § 2)
I. Prüfungsfächer
1. Anorganische und analytische Chemie
2. Organische Chemie
3. Physikalische Chemie
4. Physik
5. Biologie
6. Chemie und Analytik der Lebensmittel, der Futtermittel, des Wassers, der kosmetischen Mittel, der Bedarfsgegenstände und der Tabakerzeugnisse
7. Technologie der Lebensmittel, der Futtermittel, des Wassers, der kosmetischen Mittel, der sonstigen Bedarfsgegenstände und der Tabakerzeugnisse
8. Angewandte Biochemie und Ernährungslehre
9. Mikrobiologie, Lebensmittel- und Futtermittelhygiene
10. Toxikologie und Umweltanalytik
11. Grundzüge des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts unter Berücksichtigung der Vorgaben zum Qualitätsmanagement sowie zu den Schnittstellen zum Tierschutz- und Tiergesundheitsrecht
II. Wissenschaftliche Abschlussarbeit
Anlage 2 Leistungsnachweise
(zu §§ 2 und 6)
I. Leistungsnachweise für die universitären Prüfungen
II. Leistungsnachweise für die Staatsprüfung
Anlage 3 Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte der Staatsprüfung
(zu § 9)
1. Praktische Prüfung
2. Aufsichtsarbeiten
3. Mündliche Prüfung
Anlage 4
(zu § 14 Abs. 1)