Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe,

HebG
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Teil 1
Allgemeines

§ 1 Hebammenberuf

§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 3 Berufsbezeichnung

§ 4 Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten

§ 5 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 6 Rücknahme der Erlaubnis

§ 7 Widerruf der Erlaubnis

§ 8 Ruhen der Erlaubnis

Teil 3
Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen

§ 9 Studienziel

§ 10 Zugangsvoraussetzungen

§ 11 Dauer und Struktur des Studiums

§ 12 Akkreditierung von Studiengängen

Unterabschnitt 2
Der berufspraktische Teil des Studiums

§ 13 Praxiseinsätze

§ 14 Praxisanleitung

§ 15 Die verantwortliche Praxiseinrichtung

§ 16 Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan

§ 17 Praxisbegleitung

§ 18 Nachweis- und Begründungspflicht

Unterabschnitt 3
Der hochschulische Teil des Studiums

§ 19 Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen

§ 20 Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung

Unterabschnitt 4
Durchführung des Studiums

§ 21 Durchführung des Studiums; Kooperationsvereinbarungen

§ 22 Gesamtverantwortung

Unterabschnitt 5
Abschluss des Studiums

§ 23 Abschluss des Studiums

§ 24 Staatliche Prüfung

§ 25 Durchführung der staatlichen Prüfung

§ 26 Vorsitz

Abschnitt 2
Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung

§ 27 Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung; Schriftformerfordernis

§ 28 Inhalt des Vertrages

§ 29 Wirksamkeit des Vertrages

§ 30 Vertragsschluss bei Minderjährigen

§ 31 Anwendbares Recht

§ 32 Pflichten der verantwortlichen Praxiseinrichtung

§ 33 Pflichten der Studierenden

§ 34 Vergütung

§ 35 Überstunden

§ 36 Probezeit

§ 37 Ende des Vertragsverhältnisses

§ 38 Beendigung durch Kündigung

§ 39 Wirksamkeit der Kündigung

§ 40 Beschäftigung im Anschluss an das Vertragsverhältnis

§ 41 Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 42 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts

Teil 4
Anerkennung von Berufsqualifikationen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 43 Erlaubnis für Personen mit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung

§ 44 Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation

§ 45 Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Abschnitt 2
Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen

§ 46 Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen

§ 47 Automatische Anerkennung bei erworbenen Rechten

§ 48 Automatische Anerkennung bei in den Gebieten der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion, dem früheren Jugoslawien erworbenen Rechten

§ 49 Automatische Anerkennung bei in Polen erworbenen Rechten

§ 50 Automatische Anerkennung bei in Rumänien erworbenen Rechten

§ 51 Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten

§ 52 Bekanntmachung

§ 53 Europäischer Berufsausweis

Abschnitt 3
Weitere Berufsqualifikationen

§ 54 Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit

§ 55 Wesentliche Unterschiede

§ 56 Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen

§ 57 Anpassungsmaßnahmen

§ 58 Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 59 Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 59a Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

Teil 5
Erbringen von Dienstleistungen

Abschnitt 1
Erbringen von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes

§ 60 Dienstleistungserbringende Personen

§ 61 Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 62 Meldung wesentlicher Änderungen

§ 62a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung

Abschnitt 2
Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in anderen gleichgestellten Staaten

§ 63 Bescheinigung der zuständigen Behörde

Teil 6
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden

§ 64 Zuständige Behörde

§ 65 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 66 Warnmitteilung durch die zuständige Behörde

§ 67 Unterrichtung über Änderungen

§ 68 Löschung einer Warnmitteilung

§ 69 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 70 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Teil 7
Verordnungsermächtigung

§ 71 Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung

Teil 8
Bußgeldvorschriften

§ 72 Bußgeldvorschriften

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 73 Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 74 Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger

§ 75 Kooperation von Hochschulen mit Hebammenschulen

§ 76 Anwendung von Vorschriften über die fachschulische Ausbildung und die Ausbildung in der Form von Modellvorhaben

§ 77 Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen

§ 77a Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 78 Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben

§ 79 Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Hebammenschulen

§ 80