Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

EnWPrV
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§ 1 Gegenstand

§ 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses

§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

§ 4 Handlungsbereiche

§ 5 Handlungsbereich "Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten"

§ 6 Handlungsbereich "Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen"

§ 7 Handlungsbereich "Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen"

§ 8 Handlungsbereich "Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen"

§ 9 Durchführung der Prüfung

§ 10 Schriftliche Prüfung

§ 11 Mündliche Prüfung

§ 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen

§ 13 Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote

§ 15 Zeugnisse

§ 16 Wiederholung der Prüfung

§ 17 Ausbildereignung

§ 18 Übergangsvorschriften

§ 19 Inkrafttreten

Anlage 1
(zu den §§ 13 und 14)
Bewertungsmaßstab und -schlüssel

Anlage 2
(zu § 15)