Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe
Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Anästhesietechnische Assistentin" oder "Anästhesietechnischer Assistent"
§ 2 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Operationstechnische Assistentin" oder "Operationstechnischer Assistent"
§ 3 Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 4 Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 5 Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 2
Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 6 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
Unterabschnitt 2
Ausbildung
§ 7 Ziel der Ausbildung
§ 8 Gemeinsames Ausbildungsziel
§ 9 Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
§ 10 Spezifisches Ausbildungsziel für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
§ 11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 12 Dauer
§ 13 Teile der Ausbildung
§ 14 Ausbildungsorte
§ 15 Pflegepraktikum
§ 16 Praxisanleitung
§ 17 Praxisbegleitung
§ 18 Curriculum der Schule und Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung
§ 19 Gesamtverantwortung der Schule
§ 20 Pflichten der Einrichtungen der praktischen Ausbildung
§ 21 Staatliche Prüfung
§ 22 Mindestanforderungen an Schulen
§ 23 Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 24 Verlängerung der Ausbildungsdauer
§ 25 Anrechnung von Fehlzeiten
Unterabschnitt 3
Ausbildungsverhältnis
§ 26 Ausbildungsvertrag
§ 27 Pflichten des Ausbildungsträgers
§ 28 Pflichten der oder des Auszubildenden
§ 29 Ausbildungsvergütung
§ 30 Sachbezüge
§ 31 Überstunden und ihre Vergütung
§ 32 Probezeit
§ 33 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 34 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 35 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 36 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 37 Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften
Abschnitt 3
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
§ 38 Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung
§ 39 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 40 Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten
§ 41 Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind
§ 42 Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind
§ 43 Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
§ 44 Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation
§ 45 Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen
§ 46 Anpassungsmaßnahmen
§ 47 Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 48 Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 49 Eignungsprüfung
§ 50 Kenntnisprüfung
§ 51 Anpassungslehrgang
Abschnitt 4
Dienstleistungserbringung
Unterabschnitt 1
Personen, die die Dienstleistungserbringung in Deutschland beabsichtigen
§ 52 Dienstleistungserbringung
§ 53 Meldung der Dienstleistungserbringung
§ 54 Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 55 Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
§ 56 Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 57 Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
§ 58 Pflicht zur erneuten Meldung
Unterabschnitt 2
Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland
§ 59 Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat
Abschnitt 5
Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden
Unterabschnitt 1
Zuständigkeit
§ 60 Zuständige Behörde
Unterabschnitt 2
Weitere Aufgaben
§ 61 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
§ 62 Warnmitteilung
§ 63 Löschung einer Warnmitteilung
§ 64 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
§ 65 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
Abschnitt 6
Verordnungsermächtigung
§ 66 Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften
§ 67 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 68 Übergangsvorschrift für die Mindestanforderungen an Schulen
§ 69 Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 70 Weiterführung einer begonnenen Ausbildung
§ 71 Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens