Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente
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I. Vorbemerkung |
II. Arten von Endverbleibsdokumenten |
1 Private EVE |
2 Amtliche EVE |
3 International Import Certificate (IC) |
III. Vorlagepflicht von Endverbleibsdokumenten |
1 Grundsatz |
2 Güter |
2.1 Kriegswaffen |
2.2 Sonstige Rüstungsgüter |
2.2.1 Ausfuhr oder Verbringung von sonstigen Rüstungsgütern in Länder der 1. Ländergruppe |
2.2.2 Ausfuhr oder Verbringung von sonstigen Rüstungsgütern in Länder der 1. Ländergruppe bei anschließender Ausfuhr in Länder der 2. Ländergruppe |
2.2.3 Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern in Länder der 2. Ländergruppe |
IV. Ausnahmen |
1 Allgemeine Genehmigungen |
2 Antragsverfahren/Verzicht zur Vorlage von Endverbleibsdokumenten, § 21 Absatz 2 Satz 2 AWV |
2.1 Allgemeine Befreiungen für Rüstungsgüter |
2.1.1 Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen |
2.1.2 Wiederausfuhren nach erfolgter Einfuhr |
2.1.3 Technologie zu Angebotszwecken |
2.2 Befreiung für sonstige Rüstungsgüter |
V. Muster der privaten bzw. amtlichen Endverbleibserklärungen |
1 Muster gemäß den Anlagen a 1 bis a 4 |
2 Bedingungen für die Nutzung der Muster gemäß den Anlagen a 1 bis a 4 (differenziert nach Gütergruppen) |
2.1 Anlage a 1: EVE für Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind und hierzugehörige Technologie und Software |
2.2 Anlage a 2: EVE für Scharfschützengewehre, Vorderschaftrepetierflinten, Pistolen, Revolver und hierzugehörige Munition und Herstellungsausrüstung |
2.3 Anlage a 3: EVE für Kriegswaffen |
2.4 Anlage a 4: EVE für Kleine und Leichte Waffen und dazugehörige Munition in Drittländer |
3 Einreichung und Aufbewahrung |
VI. Anforderung von EVEen im Einzelfall und zusätzliche Erklärungen |
1 Anforderung von Endverbleibsdokumenten im Einzelfall |
2 Zusätzliche Erklärungen (sogenannte Additional Statements) |
VII. Übergangsregelung |
VIII. Aufhebung der Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente vom 1. August 2017 |
IX. Inkrafttreten |
( Anlage Formularmuster A1 - A4) |
( Muster A1 - EVE für Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind und hierzugehörige Technologie und Software) |
( Muster A2 - EVE für Scharfschützengewehre, Vorderschaftrepetierflinten, Pistolen, Revolver und hierzugehörige Munition und Herstellungsausrüstung) |
( Muster A3 - EVE für Kriegswaffen) |
( Muster A4 - EVE für Kleine und Leichte Waffen und dazugehörige Munition in Drittländer) |