Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente
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I. Vorbemerkung
II. Arten von Endverbleibsdokumenten
1 Private EVE
2 Amtliche EVE
3 International Import Certificate (IC)
III. Vorlagepflicht von Endverbleibsdokumenten
1 Grundsatz
2 Güter
2.1 Kriegswaffen
2.2 Sonstige Rüstungsgüter
2.2.1 Ausfuhr oder Verbringung von sonstigen Rüstungsgütern in Länder der 1. Ländergruppe
2.2.2 Ausfuhr oder Verbringung von sonstigen Rüstungsgütern in Länder der 1. Ländergruppe bei anschließender Ausfuhr in Länder der 2. Ländergruppe
2.2.3 Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern in Länder der 2. Ländergruppe
IV. Ausnahmen
1 Allgemeine Genehmigungen
2 Antragsverfahren/Verzicht zur Vorlage von Endverbleibsdokumenten, § 21 Absatz 2 Satz 2 AWV
2.1 Allgemeine Befreiungen für Rüstungsgüter
2.1.1 Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen
2.1.2 Wiederausfuhren nach erfolgter Einfuhr
2.1.3 Technologie zu Angebotszwecken
2.2 Befreiung für sonstige Rüstungsgüter
V. Muster der privaten bzw. amtlichen Endverbleibserklärungen
1 Muster gemäß den Anlagen a 1 bis a 4
2 Bedingungen für die Nutzung der Muster gemäß den Anlagen a 1 bis a 4 (differenziert nach Gütergruppen)
2.1 Anlage a 1: EVE für Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind und hierzugehörige Technologie und Software
2.2 Anlage a 2: EVE für Scharfschützengewehre, Vorderschaftrepetierflinten, Pistolen, Revolver und hierzugehörige Munition und Herstellungsausrüstung
2.3 Anlage a 3: EVE für Kriegswaffen
2.4 Anlage a 4: EVE für Kleine und Leichte Waffen und dazugehörige Munition in Drittländer
3 Einreichung und Aufbewahrung
VI. Anforderung von EVEen im Einzelfall und zusätzliche Erklärungen
1 Anforderung von Endverbleibsdokumenten im Einzelfall
2 Zusätzliche Erklärungen (sogenannte Additional Statements)
VII. Übergangsregelung
VIII. Aufhebung der Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente vom 1. August 2017
IX. Inkrafttreten
( Anlage Formularmuster A1 - A4)
( Muster A1 - EVE für Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind und hierzugehörige Technologie und Software)
( Muster A2 - EVE für Scharfschützengewehre, Vorderschaftrepetierflinten, Pistolen, Revolver und hierzugehörige Munition und Herstellungsausrüstung)
( Muster A3 - EVE für Kriegswaffen)
( Muster A4 - EVE für Kleine und Leichte Waffen und dazugehörige Munition in Drittländer)