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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Volksabstimmungsordnung
- Saarland -
Vom 24. März 2020
(Amtsbl. I Nr. 15 vom 09.04.2020 S. 220)
Aufgrund des § 22 des Volksabstimmungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2014 (Amtsbl. I S. 270), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 790), verordnet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport:
Die Volksabstimmungsordnung vom 26. Februar 2014 (Amtsbl. I S. 108) wird wie folgt geändert:
1. Dem bisherigen § 9 wird folgender § 9 vorangestellt:
" § 9 Datenschutzrechtliche Spezialregelungen
(1) Das Recht auf Auskunft über die im Eintragungsberechtigtenverzeichnis enthaltenen personenbezogenen Daten nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz -Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 04.05.2016 S. 1; L 314 vom 22.11.2016 S. 72) werden dadurch gewährleistet, dass die betroffene Person unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 4 des Volksabstimmungsgesetzes in Verbindung mit § 12 des Landtagswahlgesetzes und § 14 der Landeswahlordnung Einsicht in das Eintragungsberechtigtenverzeichnis nehmen sowie unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 4 des Volksabstimmungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 3 der Landeswahlordnung Auszüge aus dem Eintragungsberechtigtenverzeichnis anfertigen kann.
(2) Hinsichtlich der im Eintragungsberechtigtenverzeichnis enthaltenen personenbezogenen Daten werden das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679 nach Maßgabe des § 9 Absatz 4 des Volksabstimmungsgesetzes in Verbindung mit § 13 des Landtagswahlgesetzes und § 12 Absatz 8 und § 15 der Landeswahlordnung ausgeübt.
(3) Die Information der betroffenen Person im Sinne von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 über die für die Führung des Eintragungsberechtigtenverzeichnisses und für die Erteilung eines Eintragungsscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten erfolgt durch die Bekanntmachung nach § 8 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes in Verbindung mit § 4."
2. Die bisherigen §§ 9 und 10 werden die §§ 10 und 11.
3. Die Anlagen 1, 2 und 3 werden durch die Neufassungen der Anlagen 1, 2 und 3 im Anhang dieser Verordnung ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Anlage 1 (zu § 1 VAbstO) |
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Unterstützungsunterschrift (Volksinitiative) | ||
Ich unterstütze hiermit durch meine Unterschrift den Antrag auf Behandlung der Volksinitiative der ............................................................................................................................................................. |
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(Namen der Antragsteller) | ||
Der Landtag soll sich im Rahmen seiner Zuständigkeit mit folgendem Gegenstand der politischen Willensbildung befassen:
................................................................................................................................................................ |
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Die folgenden personenbezogenen Daten dürfen nur für die Durchführung der Volksinitiative verarbeitet werden. | ||
_________________________________________________________________________________
(Vollständig in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen) |
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Familienname:........................................................................................................................................... | ||
Vornamen:................................................................................................................................................. | ||
Geburtsdatum:............................................................................................................................................ | ||
Anschrift (Hauptwohnung)
Straße, Hausnummer: ................................................................................................................................ |
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Postleitzahl, Wohnort:............................................................................................................................... | ||
Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung über meine Wohnung und mein Alter eingeholt wird. | ||
..................................,den.........................................
.................................................................................. (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) |
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_________________________________________________________________________________
(Nicht vom Unterzeichner auszufüllen) |
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Bescheinigung der Wohnung und des Alters1 | ||
Der vorstehende Unterzeichner ist im Zeitpunkt der Unterzeichnung in der oben angegebenen saarländischen Gemeinde mit einer alleinigen Wohnung oder mit einer Hauptwohnung gemeldet und mindestens 16 Jahre alt. |
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(Dienstsiegel) |
..................................,den.....................................
Die Gemeindebehörde |
(Stand: 26.04.2021)
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