Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung und der Eigenbetriebsverordnung
- Saarland -

Vom 15. Oktober 2018
(Amtsbl. I Nr. 46 vom 06.12.2018 S. 792)



Aufgrund des § 222 Absatz 1 und 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840), verordnet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport:

Artikel 1
Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung

(nicht dargestellt)

Artikel 2
Änderung der Eigenbetriebsverordnung

Die Eigenbetriebsverordnung vom 29. November 2010 (Amtsbl. I S. 1426), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 9. September 2016 (Amtsbl. I S. 912), wird wie folgt geändert:

1. Dem § 19 wird folgender Satz angefügt:

"Abweichend von § 249 Absatz 1 Satz 1 HGB dürfen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungs- und Rentenempfängerinnen und -empfängern nicht gebildet werden."

2. Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 3
Überleitungsregelung zur Kommunalhaushaltsverordnung

(nicht dargestellt)

Artikel 4
Überleitungsregelung zur Eigenbetriebsverordnung

Die in der Bilanz für das im Jahr 2018 beginnende Wirtschaftsjahr enthaltenen Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen sind im darauf folgenden Geschäftsjahr erfolgsneutral in die allgemeine Rücklage umzubuchen. Dies ist im Lagebericht zu erläutern.

Artikel 5
Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt mit dem Tag nach der Verkündung in Kraft.

2. Artikel 1 Nummern 2, 4 und 5 sind erstmals für das Haushaltsjahr 2019, Artikel 1 Nummern 1 und 3 sind erstmals für das Haushaltsjahr 2020 anzuwenden.

3. Artikel 2 ist erstmals für das im Jahr 2019 beginnende Wirtschaftsjahr anzuwenden.

Alt:

.

Anlage 1
(zu § 20 Abs. 1 Satz 1)

Formblatt 1

Bilanz

Aktivseite

A. Anlagevermögen

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände:
    1. Konzessionen, gewerbliche, Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
    2. Geleistete Anzahlungen
  2. Sachanlagen:
    1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
      1. Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
      2. Bahnkörper und Bauten des Schienenweges
    2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
    3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
    4. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 und 2 gehören
    5. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen1)
    6. Verteilungsanlagen1)
    7. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen B. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr
    8. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 5 bis 8 gehören
    9. Betriebs- und Geschäftsausstattung
    10. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
  3. Finanzanlagen:
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen2)
    2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen2)
    3. Beteiligungen
    4. Ausleihungen an Unternehmen; mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    5. Wertpapiere des Anlagevermögens
    6. Sonstige Ausleihungen

B. Umlaufvermögen

  1. Vorräte:.
    1. Roh-, Hilft- und Betriebsstoffe
    2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
    3. fertige Erzeugnisse und Waren
    4. geleistete Anzahlungen
  2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
    1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen3)
      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
    2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen2)
      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
    3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als. einem Jahr
    4. Forderungen an die Gemeinde/andere Eigenbetriebe4)
      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
    5. Sonstige Vermögensgegenstände
  3. Wertpapiere:
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen2)
    2. Sonstige Wertpapiere
  4. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion