Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Verordnung zur Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung und der Eigenbetriebsverordnung
- Saarland -
Vom 15. Oktober 2018
(Amtsbl. I Nr. 46 vom 06.12.2018 S. 792)
Aufgrund des § 222 Absatz 1 und 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840), verordnet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport:
Artikel 1
Änderung der Kommunalhaushaltsverordnung
(nicht dargestellt)
Artikel 2
Änderung der Eigenbetriebsverordnung
Die Eigenbetriebsverordnung vom 29. November 2010 (Amtsbl. I S. 1426), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 9. September 2016 (Amtsbl. I S. 912), wird wie folgt geändert:
1. Dem § 19 wird folgender Satz angefügt:
"Abweichend von § 249 Absatz 1 Satz 1 HGB dürfen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungs- und Rentenempfängerinnen und -empfängern nicht gebildet werden."
2. Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 3
Überleitungsregelung zur Kommunalhaushaltsverordnung
(nicht dargestellt)
Artikel 4
Überleitungsregelung zur Eigenbetriebsverordnung
Die in der Bilanz für das im Jahr 2018 beginnende Wirtschaftsjahr enthaltenen Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen sind im darauf folgenden Geschäftsjahr erfolgsneutral in die allgemeine Rücklage umzubuchen. Dies ist im Lagebericht zu erläutern.
Artikel 5
Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt mit dem Tag nach der Verkündung in Kraft.
2. Artikel 1 Nummern 2, 4 und 5 sind erstmals für das Haushaltsjahr 2019, Artikel 1 Nummern 1 und 3 sind erstmals für das Haushaltsjahr 2020 anzuwenden.
3. Artikel 2 ist erstmals für das im Jahr 2019 beginnende Wirtschaftsjahr anzuwenden.
Alt:
.
Anlage 1 (zu § 20 Abs. 1 Satz 1) |
Formblatt 1
Bilanz
Aktivseite
A. Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion