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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz Nr. 1658 zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
- Saarland -

Vom 1. Oktober 2008
(ABl. Nr. 49 vom 04.12.2008 S. 1903)



Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 1346), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 118 wie folgt gefasst:

alt neu
§ 118 Anzeigepflicht " § 118 Anzeigepflicht und Befreiung".

b) Nach der Angabe zu § 222 wird folgende Angabe angefügt:

" § 223 Außerkrafttreten"

2. In § 45 Abs. 6 wird nach dem Wort "Beamten" ein Komma gesetzt und die Wörter "und Angestellten" werden durch die Wörter "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern" ersetzt.

3. § 118 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
Anzeigepflicht "Anzeigepflicht und Befreiung".

b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

c) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

"(2) Sind nach Feststellung der Kommunalaufsichtsbehörde Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 bis 5 nicht erfüllt, kann das Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft auf Antrag der Gemeinde aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interesses hiervon Befreiung erteilen. Der Antrag ist zu begründen und mit einer Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zu versehen. Die Befreiung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden."

4. In § 123 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe "2" durch die Angabe "1" ersetzt.

5. In der Angabe zu § 139 der Inhaltsübersicht sowie in § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 5 Abs. 3 Satz 2, § 6 Abs. 2 Satz 3, § 15 Abs. 2 Halbsatz 1, § 16 Abs. 2 Satz 2, § 52 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, § 53 Abs. 1 bis 3, § 67 Abs. 1 Satz 3, § 105, § 124 Abs. 4 Satz 1, § 126, § 128 Abs. 2 Satz 1, § 139 (Überschrift und Text), § 141 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, § 142 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 143 Abs. 1 Satz 3, § 144 Abs. 3 Satz 3, § 150 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 und Satz 3, Abs. 2 Satz 1, § 173 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2, § 193 Abs. 2 Satz 1, § 196 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 197 Abs. 1 Satz 3, § 198 Abs. 2 Satz 3, § 218 Abs. 2 Satz 1, § 221 Abs. 5 und § 222 Abs. 1, 1. Teilsatz und Nummer 9(wohl Nummer 8 gemeint) sowie Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" jeweils durch die Wörter "für Inneres und Sport" ersetzt.

6. Nach § 222 wird folgender § 223 angefügt:

" § 223 Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft."

Artikel 2
Neufassung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

Das Ministerium für Inneres und Sport kann den Wortlaut des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Amtsblatt des Saarlandes bekannt machen.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.

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