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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Eigenbetriebsverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 24. Juni 2021
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 15 vom 18.11.2021 S. 1284)



Aufgrund des § 135 Absatz 3 der Gemeindeordnung verordnet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:

Artikel 1

Die Eigenbetriebsverordnung vom 5. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 558) wird wie folgt geändert:

1. In § 8 Absatz 6 wird folgender Satz 4 angefügt:

"Bei Eigenbetrieben mit der Aufgabe der Schaffung der passiven Infrastruktur für eine flächendeckende Breitbandversorgung gilt Satz 3 mit der Maßgabe, dass ein nicht getilgter Verlustvortrag erst nach 15 Jahren aus den Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen ist."

2. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Kassenwirtschaft" wird durch das Wort "Liquiditätsbestand" ersetzt.

b) In Satz 1 wird das Wort "Kassenbestände" durch die Worte "liquide Mittel", das Wort "Sonderkasse" durch das Wort "Sonderfinanzbuchhaltung" und das Wort "Kassenlage" durch das Wort "Finanzbuchhaltung" ersetzt.

3. § 12 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe " §§ 95f und 95g" durch die Angabe " §§ 84 und 85" ersetzt.

b) In Absatz 3 wird die Angabe " § 95c" durch die Angabe " § 81" ersetzt.

4. In § 14 Absatz 3 Satz 3 werden die Worte "vom 30. August 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 646), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 410)," durch die Worte "vom 14. August 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 433)" ersetzt.

5. In § 24 Absatz 1 Satz 2 werden die Worte "zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552)" durch die Worte "zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 364)" ersetzt.

6. § 27 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Befristung" gestrichen.

b) Die Worte "und tritt mit Ablauf von fünf Jahren nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft" werden gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID 212446

ENDE

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(Stand: 25.11.2021)

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