Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
LDÜVO - Landesmeldeverordnung
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Abschnitt 1
Erfüllung der Meldepflicht, vorausgefüllter Meldeschein
§ 1 Vorausgefüllter Meldeschein, Identifizierungsdaten, Unterschrift
§ 2 Anmeldung und Abmeldung von Seeleuten ohne Wohnung in Deutschland
§ 3 Aufbewahrung der Meldescheine und Änderungsmitteilungen
Abschnitt 2
Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige Stellen
§ 4 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
§ 5 Regelmäßige Datenübermittlungen an die untere Standesamtsaufsichtsbehörde
§ 6 Datenübermittlungen an öffentliche Stellen
§ 7 Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen
§ 8 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landesamt für soziale Dienste
§ 9 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörde
§ 10 Regelmäßige Datenübermittlungen an Schulen
§ 11 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
§ 12 Regelmäßige Datenübermittlungen an Ausländerbehörden
§ 13 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Waffenerlaubnisbehörde
§ 13a Datenübermittlungen an amtsangehörige Gemeinden
§ 14 Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk
§ 15 Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
§ 16 Datenübermittlungen an Suchdienste
§ 17 Datenübermittlung nach dem Landeskrebsregistergesetz
§ 18 Nachträgliche Unterrichtung über die Berichtigung von Daten
Abschnitt 3
Vermittlungsstelle, Spiegeldatenbank
§ 19 Benennung und Aufgaben
Abschnitt 4
Form und Verfahren
§ 20 Datenübermittlungen
§ 21 (aufgehoben)
Abschnitt 5
Übergangsvorschriften, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 22 (aufgehoben)