Regelwerk, Allgemeines, Rechtspflege

HintG
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse

§ 2 Übertragung der Aufgaben

§ 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle

§ 4 Einsichtsrecht

§ 5 Überprüfung von Entscheidungen

Abschnitt II
Annahme

§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände

§ 7 Annahme zur Hinterlegung

§ 8 Antrag der hinterlegenden Person

§ 9 Einzahlungen oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages

§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung

Abschnitt III
Verwaltung der Hinterlegungsmasse

§ 11 Zahlungsmittel

§ 12 Verzinsung

§ 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten

§ 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung

Abschnitt IV
Benachrichtigungen

§ 15 Benachrichtigung der Gläubigerin oder des Gläubigers

§ 16 Benachrichtigung der Sparbuchausstellerin oder des Sparbuchausstellers

§ 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts

§ 18 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts

§ 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft

§ 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen

Abschnitt V
Herausgabe

§ 21 Herausgabeanordnung

§ 22 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung

§ 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung

§ 24 Herausgabeersuchen von Behörden

§ 25 Frist zur Klage

§ 26 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe

Abschnitt VI
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe

§ 27 Einunddreißigjährige Frist

§ 28 Dreißigjährige Frist

§ 29 Erneuter Fristbeginn

§ 30 Verfall der Hinterlegungsmasse

Abschnitt VII
Hinterlegung in besonderen Fällen

§ 31