Regelwerk, Allgemeines, Rechtspflege
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
§ 2 Übertragung der Aufgaben
§ 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
§ 4 Einsichtsrecht
§ 5 Überprüfung von Entscheidungen
Abschnitt II
Annahme
§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände
§ 7 Annahme zur Hinterlegung
§ 8 Antrag der hinterlegenden Person
§ 9 Einzahlungen oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages
§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung
Abschnitt III
Verwaltung der Hinterlegungsmasse
§ 11 Zahlungsmittel
§ 12 Verzinsung
§ 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
§ 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
Abschnitt IV
Benachrichtigungen
§ 15 Benachrichtigung der Gläubigerin oder des Gläubigers
§ 16 Benachrichtigung der Sparbuchausstellerin oder des Sparbuchausstellers
§ 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts
§ 18 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts
§ 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
§ 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen
Abschnitt V
Herausgabe
§ 21 Herausgabeanordnung
§ 22 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
§ 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
§ 24 Herausgabeersuchen von Behörden
§ 25 Frist zur Klage
§ 26 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
Abschnitt VI
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
§ 27 Einunddreißigjährige Frist
§ 28 Dreißigjährige Frist
§ 29 Erneuter Fristbeginn
§ 30 Verfall der Hinterlegungsmasse
Abschnitt VII
Hinterlegung in besonderen Fällen