Regelwerk, Allgemeines

SächsVSG
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Erster Abschnitt
Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes

§ 1 Organisation, Zuständigkeit

§ 2 Aufgaben

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Allgemeine Befugnisse

§ 5 Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel

§ 5a Besondere Befugnisse

Zweiter Abschnitt
Datenschutzrechtliche Bestimmungen

§ 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten

§ 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten

§ 7a Löschung von nach § 5a erhobenen personenbezogenen Daten

§ 8 Errichtungsanordnung

§ 9 Auskunft an Betroffene

Dritter Abschnitt
Übermittlungsvorschriften

§ 10 Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen

§ 11 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen

§ 11a Informationsübermittlung durch nicht-öffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen

§ 11b Weitere Informationsübermittlungen durch nichtöffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen

§ 12 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz

§ 12a Übermittlung von nach § 5a erhobenen personenbezogenen Daten

§ 13 Übermittlungsverbote

§ 14 Besondere Pflichten des Landesamtes für Verfassungsschutz

§ 15 Unterrichtung der Öffentlichkeit

Vierter Abschnitt
Kontrolle des Verfassungsschutzes

§ 16 Parlamentarische Kontrollkommission

§ 17 Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission

§ 17a Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission

§ 17b Rechtsstellung der Leiterin oder des Leiters der Fachstelle der Parlamentarischen Kontrollkommission

§ 18 Datenschutzrechtliche Kontrolle

Fuenfter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 19 Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 20