Regelwerk

SächsVSG
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Teil 1 Organisation und Aufgaben
§ 1 Zuständigkeit, Organisation
§ 2 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Befugnisse
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Allgemeine Befugnisse
§ 5 Beobachtung
§ 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Kapitel 2 Nachrichtendienstliche Mittel
§ 7 Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel
§ 8 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Berufsgeheimnisträger
§ 9 Verdeckter Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung
§ 10 Verfahren bei Maßnahmen nach § 9
§ 11 Verdeckte Bedienstete
§ 12 Vertrauenspersonen
§ 13 Observationen
§ 14 Ortung und Identifizierung von Mobilfunkendgeräten
§ 15 Besondere Auskunftsersuchen an nicht öffentliche Stellen
§ 16 Verfahren bei Maßnahmen nach § 15
§ 17 Besondere Auskunftsersuchen zu Telekommunikation, Telemedien und zu Kontostammdaten
Kapitel 3 Datenverarbeitung
§ 18 Speicherung, Löschung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 19 Dateianordnung
§ 20 Auskunft an betroffene Personen über beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherte Daten
Kapitel 4 Übermittlungsvorschriften
§ 21 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen ohne Ersuchen des Landesamtes für Verfassungsschutz
§ 22 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen auf Ersuchen des Landesamtes für Verfassungsschutz
§ 23 Übermittlung von nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen personenbezogenen Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an öffentliche Stellen im Inland
§ 24 Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen personenbezogenen Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an öffentliche Stellen im Inland
§ 25 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an nicht öffentliche Stellen
§ 26 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz in das Ausland
§ 27 Übermittlungsschranken
§ 28 Verfassungsschutz durch Information der Öffentlichkeit
§ 29 Besondere Pflichten des Landesamtes für Verfassungsschutz
Teil 3 Kontrolle des Verfassungsschutzes
§ 30 Zuständigkeit
§ 31 Verfahren
§ 32 Unterstützende Datenprüfstelle
§ 33 Parlamentarische Kontrollkommission
§ 34 Unterrichtungspflichten
§ 35 Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission
§ 36 Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission
§ 37 Rechtsstellung der Leiterin oder des Leiters der Fachstelle der Parlamentarischen Kontrollkommission
§ 38 Unterrichtung des zuständigen Ausschusses im Landtag
§ 39 Unabhängige Datenschutzkontrolle
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 40 Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 41 Einschränkung von Grundrechten