Regelwerk

Änderungstext

34. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 19. September 2017
(GV.NRW. Nr. 29 vom 27.09.2017 S. 759)



Auf Grund des § 2 Absatz 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Der Allgemeine Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), die zuletzt durch Verordnung vom 25. April 2017 (GV. NRW. S. 484) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Tarifstelle 2.1.4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 werden die Wörter "jede angefangene" durch das Wort "die" ersetzt.

b) Folgender Satz wird angefügt:

"Sofern im Folgenden eine Tarifstelle vorsieht, dass eine Gebühr nach Zeitaufwand zu berechnen ist, ist für die Berechnung der zu erhebenden Verwaltungsgebühren je angefangene 15 Minuten ein Viertel dieses Betrages zugrunde zu legen."

2. In der Tarifstelle 2.4.10.6 werden die Wörter " Gebühr nach Zeitaufwand, und zwar je angefangene Stunde 1/1 der Gebühr" durch die Wörter "Gebühr: Je nach Zeitaufwand" ersetzt.

3. In der Tarifstelle 2.4.10.7 werden die Wörter "erhoben, und zwar Gebühr je angefangene Stunde 1/1 der Gebühr nach Tarifstelle 2.1.4" durch die Wörter "nach Tarifstelle 2.1.4 erhoben" ersetzt.

4. In der Tarifstelle 2.4.10.8 werden die Wörter " Gebühr nach Zeitaufwand, und zwar je angefangene Stunde 1/1 der Gebühr" durch die Wörter "Gebühr: Je nach Zeitaufwand" ersetzt.

5. In der Tarifstelle 2.5.4.1 werden die Wörter "1/1 der Gebühr" durch die Wörter "Je nach Zeitaufwand" ersetzt.

6. In den Tarifstellen 2.5.4.2, 2.5.4.3 und 2.5.4.4 werden jeweils die Wörter "nach dem Zeitaufwand, und zwar je angefangene Stunde 1/1 der Gebühr" durch die Wörter "Je nach Zeitaufwand" ersetzt.

7. In der Tarifstelle 2.5.5.3 werden die Wörter "erhoben und zwar je angefangene Stunde Gebühr: 1/1 der Gebühr nach Tarifstelle 2.1.4" durch die Wörter "nach Tarifstelle 2.1.4 erhoben" ersetzt.

8. In der Tarifstelle 2.9.4.1 wird das Wort "Gebühr:" durch das Wort "Gebühr:" ersetzt und werden die Wörter "je angefangene Stunde" gestrichen.

9. In der Tarifstelle 2.9.4.2 werden die Wörter "erhoben, und zwar je angefangene Stunde Gebühr: 1/1 der Gebühr nach Tarifstelle 2.1.4" durch die Wörter "nach Tarifstelle 2.1.4 erhoben" ersetzt.

10. In der Tarifstelle 2.9.4.3 werden die Wörter "je angefangene Stunde" gestrichen.

11. In der Tarifstelle 2.9.5.8 werden in den Buchstaben a bis f jeweils die Wörter ".Je angefangene Stunde sind für die Berechnung die vom für Inneres zuständigen Ministerium veröffentlichten, jeweils gültigen Stundensätze (Richtwerte) zugrunde zu legen" durch die Wörter "nach Tarifstelle 2.1.4" ersetzt.

12. In der Tarifstelle 3.2.1.2 wird das Wort "Halbstunde" durch das Wort "Viertelstunde" und die Angabe "5" durch die Angabe "2,50" ersetzt.

13. In der Tarifstelle 3.2.3.1 wird das Wort "Halbstunde" durch das Wort "Viertelstunde" und die Angabe "25" durch die Angabe "12,50" ersetzt.

14. In der Tarifstelle 3.2.4.1 wird das Wort "Halbstunde" durch das Wort "Viertelstunde" und die Angabe "12" durch die Angabe "6" ersetzt.

15. In der Tarifstelle 8.1.0.1 wird jeweils die Angabe "30" durch die Angabe "15" ersetzt.

16. Die Tarifstelle 10.1.5 wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter "Teilnahme an" werden durch das Wort "Abnahme" ersetzt.

b) In Buchstabe d wird das Wort "Gebühr:" durch das Wort " Gebühr:" ersetzt.

c) In Buchstabe g werden nach dem Wort "Verlegung" die Wörter "oder endgültige Absage" eingefügt.

17. In der Tarifstelle 10.5.1.11 werden die Wörter "oder Schließung" gestrichen.

18. In der Tarifstelle 10.5.1.13 werden die Wörter " Gebühr: Euro 25 bis 2 550" gestrichen.

19. Die Tarifstelle 10.7.5

10.7.5 Überwachung der akkreditierten Stellen
Gebühr: Euro 500 bis 25.500

wird aufgehoben.

20. Die Tarifstelle 10.7.6 wird die Tarifstelle 10.7.5 und die Angabe "10.7.5" wird durch die Angabe "10.7.4" ersetzt.

21. Die Tarifstelle 10.7.7 wird die Tarifstelle 10.7.6.

22. In der Tarifstelle 10.9.0.1 wird jeweils die Angabe "30" durch die Angabe "15" ersetzt.

23. In der Tarifstelle 12.20.10 wird die Angabe "150" durch die Angabe "70 bis 300" ersetzt.

24. In der Tarifstelle 12.20.12 wird die Angabe "150" durch die Angabe "70 bis 300" ersetzt.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion