Regelwerk

BörsV - Börsenverordnung
- Inhalt =>

Teil 1
Übertragung von Ermächtigungen

§ 1 Übertragung von Ermächtigungen

Teil 2
Art, Umfang und Form der nach § 4 Absatz 2 des Börsengesetzes zu machenden Angaben und vorzulegenden Unterlagen

§ 2 Art und Umfang der nach § 4 Absatz 2 des Börsengesetzes zu machenden Angaben und vorzulegenden Unterlagen

Teil 3
Wahl des Börsenrates der Börse Düsseldorf

§ 3 Zusammensetzung des Börsenrates

§ 4 Wahl nach Gruppen

§ 5 Aktives und passives Wahlrecht

§ 6 Wahlausschuss

§ 7 Wählerlisten

§ 8 Wahlvorschläge

§ 9 Wegfall eines Kandidaten

§ 10 Durchführung der Wahl

§ 11 Feststellung des Wahlergebnisses

§ 12 Bekanntgabe des Wahlergebnisses

§ 13 Wahlanfechtung

§ 14 Verlust des Börsenratssitzes

§ 15 Ersatzwahl

§ 16 Amtsdauer des Börsenrates

Teil 4
Sanktionsausschuss

§ 17 Errichtung und Befugnisse

§ 18 Zusammensetzung

§ 19 Organisation

§ 20 Einleitung eines Sanktionsverfahrens

§ 21 Beteiligte

§ 22 Ausgeschlossene Personen

§ 23 Abgelehnte Personen

§ 24 Untersuchungsgrundsatz

§ 25 Beweismittel

§ 26 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen

§ 27 Vorbereitung der Verhandlung

§ 28 Erfordernis der mündlichen Verhandlung

§ 29 Absehen von mündlicher Verhandlung

§ 30 Verlauf der mündlichen Verhandlung

§ 31 Entscheidung

§ 32 Kosten

§ 33 Niederschrift

§ 34 Zurückverweisung

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 35