BörsV - Börsenverordnung
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Teil 1
Übertragung von Ermächtigungen
§ 1 Übertragung von Ermächtigungen
Teil 2
Art, Umfang und Form der nach § 4 Absatz 2 des Börsengesetzes zu machenden Angaben und vorzulegenden Unterlagen
§ 2 Art und Umfang der nach § 4 Absatz 2 des Börsengesetzes zu machenden Angaben und vorzulegenden Unterlagen
Teil 3
Wahl des Börsenrates der Börse Düsseldorf
§ 3 Zusammensetzung des Börsenrates
§ 4 Wahl nach Gruppen
§ 5 Aktives und passives Wahlrecht
§ 6 Wahlausschuss
§ 7 Wählerlisten
§ 8 Wahlvorschläge
§ 9 Wegfall eines Kandidaten
§ 10 Durchführung der Wahl
§ 11 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 12 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 13 Wahlanfechtung
§ 14 Verlust des Börsenratssitzes
§ 15 Ersatzwahl
§ 16 Amtsdauer des Börsenrates
Teil 4
Sanktionsausschuss
§ 17 Errichtung und Befugnisse
§ 18 Zusammensetzung
§ 19 Organisation
§ 20 Einleitung eines Sanktionsverfahrens
§ 21 Beteiligte
§ 22 Ausgeschlossene Personen
§ 23 Abgelehnte Personen
§ 24 Untersuchungsgrundsatz
§ 25 Beweismittel
§ 26 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen
§ 27 Vorbereitung der Verhandlung
§ 28 Erfordernis der mündlichen Verhandlung
§ 29 Absehen von mündlicher Verhandlung
§ 30 Verlauf der mündlichen Verhandlung
§ 31 Entscheidung
§ 32 Kosten
§ 33 Niederschrift
§ 34 Zurückverweisung
Teil 5
Schlussbestimmungen